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Breckerfeld gefällt.de 005
Monat 2022-11 124.1 Wengeberg
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Am einst denkmalgeschützten Haus Neue Str. 15 begannen am letzten Freitag die Abrißarbeiten – Die Stadt hatte es im letzten Jahr wegen Baufälligkeit aus der Denkmalliste mit Zustimmung der Stadtvertretung gestrichen.

Breckerfeld Das Haus Neue Straße 15, nach den letzten großen Stadtbränden in der Mitte des 19. Jahrhunderts in der historischen Altschadt erbaut, war in seinen besten Zeiten ein schmuckes, zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus. Der Fachwerkbau, errichtet auf einem gemauerten Kellergeschoss, war mit Naturschiefer verkleidet. Im Kellergeschoss beherbergte das Haus eine Backstube, im Erdgeschoss den Bäckerladen mit Eingang von der Neue Straße aus. Darüber lag die Wohnung der Bäckerfamilie. Im Grunde begann sein Niedergang bereits in den 50-ger Jahren nach der Schließung der Bäckerei und dem Tod des Bäckers. Im Jahr 1985 setzte die Stadt es auf die Denkmalliste.
Der jetzige Eigentümer erbte das Haus, als seine Bausubstanz bereits nicht mehr zu retten war. Nach der Übernahme des Hauses und den Überlegungen zum Umgang mit ihm wurde durch die Einschaltung eines Gutachters bald klar: Eine Sanierung des Hauses ist wirtschaftlich als nicht zumutbar zu beurteilen. Sein Bemühen um eine Abrissgenehmigung zogen sich über Jahre hin. Vor allem die Denkmalbehörde in Münster sperrte sich lange gegen die Löschung aus der Denkmalliste. Nachdem der Ennepe-Ruhr-Kreis die Sperrung des Hauses  wegen Einsturzgefahr verfügt hatte, strich die Stadt das Haus aus der Denkmalliste gegen das Votum  aus Münster. Der Kreis erteilte danach die Genehmigung zum Abriß mit dem Einverständnis der Stadt Breckerfeld. Am Freitag begann eine Fachfirma mit den Abrißarbeiten. Sie sollen zügig zu Ende gebracht werden.
Nach Informationen von „Breckerfeld gefällt“ will der Eigentümer das freigezogene Grundstück nicht selbst bebauen. Da es einige Interessenten gebe, sei eine Entscheidung zum Verkauf noch nicht gefallen. Baurechtlich  ist ein Neubau auf dem Grundstück Neue Str. 15  nach den Vorgaben des  § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) möglich. Da es für den historischen Stadtkern der Hansestadt keinen Bebauungsplan gibt, muss sich der Neubau der Nachbarbebauung anpassen. Das bedeutet: Bezogen auf die Neue Straße kann ein zweigeschossiges Haus mit ausgebautem Dachgeschoss errichtet werden. Da eine Hanglage zur Straße Alter Ostring hin vorliegt, wird dort wie beim Nachbarhaus der Neubau ein Geschoss mehr haben. Zu beachten ist beim Bau zusätzlich die  Gestaltungssatzung, die die Stadtvertretung für die historische Altstadt beschlossen hat.
(OE)