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Haupt-und Finanzausschuss berät über die Bereitstellung von überplanmäßigen von Mitteln im Bereich der Jugendhilfe für das Haushaltsjahr 2017

Breckerfeld Nach ausführlicher Diskussion empfahl der Haupt-und Finanzausschuss unter der Leitung von Bürgermeister André Dahlhaus einstimmig der Stadtvertretung überplanmäßig 390 382,52 Euro zur Abdeckung der im Haushaltsjahr 2017 entstandenen Aufwendungen für die Jugendhilfe bereitzustellen.
Stadtkämmerin Sandra Schüler erläuterte den Sachverhalt: „Die Hansestadt Breckerfeld ist durch den im Jahr 2002 mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis abgeschlossenen Vertrag  in seiner aktuellen Fassung verpflichtet, dem Kreis die  Kosten der öffentlichen Jugendhilfe zu erstatten. Der Kreis hat damals die Stadt Ennepetal mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe in der Hansestadt beauftragt.“
Im Etat 2017 habe die Hansestadt für die Kosten der Jugendhilfe  3 100 000 Euro bereitgestellt. Im Laufe des Jahres habe es dann nach jedem Quartal eine Erstattung für die bis dahin aufgelaufenen Kosten gegeben. Schüler: “ Für das IV. Quartal standen noch  681 028,25 Euro zur Verfügung. Der Kreis forderte  aber 1 071 410,77 Euro bei der Schlussabrechnung an. Überplanmäßig sind  jetzt deshalb  390 382,52 Euro bereitzustellen.“  Frau Schüler erläuterte ausführlich die Gründe für die Kostensteigerungen. Sie liegen in den Bereichen „Hilfen zur Erziehung in Pflegefamilien und sonstigen betreuten Wohnformen einschließlich Heime.“ Beim letzteren sind Mehraufwendungen für die „Hilfen für unbegleitete Minderjahrige Ausländer in Breckerfeld“ gemeint. Der Betrag in Höhe von  753 000 Euro, der dabei auflief, muss nach den geltenden Regeln vom Land erstattet werden. Bürgermeister André Dahlhaus ergänzte: „Der  für die Abrechnung der Maßnahmen für Minderjährige  Ausländer zuständige Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) kommt mit den Abrechnungen nicht nach.“ Auch die anderen Kommunen im Ennepe-Ruhr-Kreis hätten beim LWL die Erstattung bereits angemahnt.
Abschließend gab die Stadtkämmerin Zahlen zur Kostenentwicklung im Bereich der Jugendhilfe im Vergleich der Jahre 2016/2017 bekannt. Steigende Kosten im Vergleich zum Vorjahr habe es in folgenden Bereichen gegeben:  Kinder in Tagesbetreuung plus  68 000 Euro, Vollzeitpflege plus 32 000 Euro, Heimerziehung plus  62 000 Euro, Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte 97 000 Euro, Unterhaltsvorschuss nach dem UVG 66 000 Euro. Erfreulich seien Verbesserungen durch Minderausgaben im Vergleich zum Vorjahr in folgenden Bereichen: Hilfen zur Erziehung in Pflegefamilien und betreuten Wohnformen 310 000 Euro (Davon  ca 124 000 Euro bei den unbegleiteten Minderjährigen Ausländern  durch Erstattungsbeträge des  Landes), sozialpädagogische Einzelbetreuung 34 000 Euro, Erziehung in Tagesgruppen  64 000 Euro und  Unterbringungskosten von Müttern und Vätern mit Kind  43 000 Euro.
(OE)