Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes bis 2020 – hohe Unterhaltungs- und Investitionskosten werden die Stadt und ihre Bürger treffen
Breckerfeld Vertreter des Ingenieurbüros Bramey.Bünermann aus Dortmund legten im Planungs-, Bau- und Umweltauschuss die Fortschreibung des ausgelaufenen Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für die Zeit bis 2020 vor.
Bürgermeister André Dahlhaus wies einleitend darauf hin, dass im Rahmen des abgelaufenen ABK in diesem Jahr als letzte große Investition der Bau eines neuen Regenrückhaltebeckens für das heimische Gewerbegebiet ansteht: „Zur Zeit laufen die Grundstücksverhandlungen für Flächen, die im Tal des Epscheider Baches für das Projekt benötigt werden.“ Im Etat 2018 stünden dafür insgesamt rd. 600 000 Euro bereit. Er unterstrich, dass im neuen ABK bis zum Jahr 2020 rund 1,9 Mio Euro und im dann folgenden Konzept von 2021 bis 2026 noch einmal 3,3 Mio Euro an Kosten für Unterhaltung und Neuinvestitionen anfallen werden.
Planerin Ute Ottensmann vom Büro Bramey.Bünermann, Dortmund, erläuterte mit Beamer und Leinwand anschaulich, welche Anlagen zur Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser zur Verfügung stehen. Dazu wies sie auf die Gesamtaufstellung der notwendigen Maßnahmen im Zeitraum bis 2020 zum Teil im Detail und auch schon auf zu erwartende Maßnahmen hin, die ab 2021 anfallen werden. Ottensmann: „Neben den obligatorisch sich wiederholenden Kanalinspektionen und den sich daraus voraussichtlich ergebenden Sanierungs- oder gar Erneuerungsarbeiten steht 2019 der Neubau einer großen Regenwasseraufbereitungsanlage für die Bereiche der Egen- und Schützenstraße im Epscheider Bachtal an.“ Noch in diesem Jahr ist der Einbau einer Sickerschicht ins Vorbecken des Hochwasser- Rückhaltebeckens in der Illekatte für Breckerfeld für 25 000 Euro und im Bereich Zurstraße für das Jahr 2019 für 20 000 Euro zum Einbau einer Sickerschicht ins Vorbecken des Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Frau Ottensmann abschließend: “ Grundlage für alle Maßnahmen sind die in den letzten Jahren gestiegenen Vorgaben von Land, Bund und EU zur Reinhaltung des Wassers, die in Gesetze gefasst wurden.“ Kosten für den Kanalausbau für die Erweiterung des Gewerbegebietes westlich der L 528 und das geplante Neubaugebiet an der Klevinghauser Straße finden sich für den Zeitraum ab 2021 wieder.
Während die Stadt für die Aufbereitung des in getrennten Leitungen erfassten Niederschlagwassers vor der Einleitung in Oberfächengewässer oder das Grundwasser in Wohngebieten mit Kanälen zuständig ist, übernimmt der Ruhrverband die Klärung des aus Kanälen stammenden Schmutzwassers in seinen Kläranlagen: Illekatte für Breckerfeld (Altstadt, angrenzende Wohngebiete und die Bereiche Delle, Brenscheid und Königsheide) Schalksmühle (Branten , Ehringhausen und Loh) und Hagen (Zurstraße). Die Klärung von Abwässern im übrigen Außenbereich der Hansestadt liegt über das Betreiben von Kleinkläranlagen in der Verantwortung der Grundstückseigentümer. Die Abfuhr der Klärschlämme aus deren Anlagen werden durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen geregelt und erfolgt zur Kläranlage des Ruhrverbandes im Stadtgebiet.
Der Ausschuss empfahl der Stadtvertretung einstimmig, die Fortschreibung des Abwassebeseitigungskonzeptes in der vorgelegten Form zu beschließen.
(OE)