Stand der Planung für die Umgehungsstraße und der Baugenehmigung der neuen Windräder in der Landwehr und im Schöpplenberger Wald
Breckerfeld Eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zum Stand der Planung der Umgehungsstraße und der Baugenehmigung des Windrades der AVU in der Landwehr nutzte Bürgermeister André Dahlhaus zu einem Sachstandsbericht darüber in der Sitzung der Stadtvertretung.
In seiner Antwort bedauerte Bürgermeister André Dahlhaus, dass die damalige Rot-Grüne Landesregierung im Jahr 2011 das bereits angelaufene Planfeststellungsverfahren für Breckerfelds Umgehungsstraße abgebrochen hat: „Nachdem viel Geld aus Steuermitteln für das Linienbestimmungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgewendet worden war, verordnete Düsseldorf das „Aus“ des Verfahrens.“
Jetzt liefen Bemühungen der Rats- und der Kreistagsfraktion der CDU mit dem Ziel, das Planungsverfahren wieder in Gang zu setzen: „Bei den Gesprächen in Düsseldorf wurde erreicht, dass z.Zt. ein Behördentermin vorbereitet wird.“ Er wies darauf hin, dass sich auch die heimische Fraktion der FDP in dieses Bemühen eingeschaltet hat.
Zum Thema Windrad in der Landwehr stellte der Bürgermeister fest: „Die Baugenehmigung liegt bereits sei Ende 2016 vor, allerdings mit der Einschränkung, dass vor Baubeginn ein ein seismologisches Gutachten vorzulegen ist.“ Erst wenn dieses Gutachten mit einem positiven Ergebnis ende, könne der Bau beginnen. In dem Gutachten werden die Auswirkungen der vom Windrad verursachten Bodenschwingungen auf die Standfestigkeit der Talsperrenmauern (Ennepe, Glör) untersucht.
André Dahlhaus nutzte die Anfrage auch zu einer Aussage zum Stand der Baugenehmigung der beiden Windräder im Schöpplenberger Wald, die das Hagener Versorgungsunternehmen „Mark E“plant: “ Der Bauantrag liegt vor. Da es sich bei dem Windrad um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35. 1 BBauG handelt, werde die Stadt dazu eine positive Stellungnahme abgeben.“ Das Unternehmen habe allerdings öffentlich angekündigt, dass ein Bau nur dann in Frage komme, wenn das dem Bau vorgeschaltete Ausschreibungsverfahren über den zu erzielenden Einspeisungspreis so ende, dass eine auskömmliche Rendite sichergestellt werden kann.
(OE)