Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde des EN-Kreises lehnt die Errichtung von 2 Windrädern im Schöpplenberger Forst bei 3 Enthaltungen einstimmig ab
Breckerfeld Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises tagte in der letzten Woche im Gemeinschaftsraum in Zurstraße. Hauptthema der Tagesordnung war aus Breckerfelder Sicht der Tagesordnungspunkt: „Bau und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in Breckerfeld-Zurstraße.“ Der Energieversorger „mark E“ aus Hagen stellte sein Bauvorhaben bereits am 28.11. 2017 im Planungs-,Bau- und Umweltausschuss durch seinen Mitarbeiter Leßmann vor: Gesamthöhe 189,5 m, Nabenhöhe 138 Meter, Rotordurchmesser 103 m. Bei 2,3 MW Anlagenleistung je Windrad rechne „mark E“ mit ca, 12.400 MWh Windertrag im Jahr.
Im Beirat wiederholte er seine damaligen Aussagen einschließlich der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung durch das Büro Froehlich und Sporbeck und der Planunterlagen zur Erschließung der Standorte von der Kettelbachstraße aus auf einer für schwere Fahrzeuge geeigneten Straße, die auf vorhandenen Forstwegen verlaufen soll, und der Trasse für die Anschlusskabel von den beiden Standorten zur Übergabestation im Bereich Oberbauer-Steherberg. Den Anforderungen des Trinkwasserschutzes der Hasper Talsperre werde man durch spezielle technische Auflagen bei der Ausführung der Getriebeanlage der Windräder gerecht. In der Diskussion mit den Ausschussmitgliedern unterstützten ihn Kollegen der Abteilung Regionale Projektplanung von „mark E“.
Die 10 Mitglieder des Beirates ließen sich von den vorgebrachten Argumenten nicht überzeugen. Drei Mitglieder enthielten sich der Stimme, die anderen gaben dem Bauvorhaben ihre Zustimmung nicht. Beiratsvorsitzender Bernd Jellinghaus vom Naturschtzbund (Nabu) Ennepetal lobte im Gespräch mit „breckerfeld gefällt“ grundsätzlich, dass der Antragsteller mark E bei der Antragstellung von Beginn an offen mit seinem Vorhaben umgegangen ist und auch die Umweltverbände früh darüber informierte. Jellinghaus: „Unser Problem ist das Fazit des Umweltgutachtens.“ Der Gutachter bestätige, dass der Schwarzstorch im Schöpplenberger Forst fliegt. Er sehe allerdings den Lebensraum des Schöpplenberger Forstes und der angrenzenden Bereiche für den Schwarzstorch als nicht „essentiell“ an. Bernd Jellinghaus: „Der Aussage widersprechen die Beobachtungen des Nabu seit Jahrzehnten. Im Bereich des Schöpplenberger Forstes stellten wir das 1. Vorkommen eines erfolgreichen Brutpaares des Schwarzstorches im Ennepe-Ruhr-Kreis überhaupt fest.“ In diesem Jahr seien dort wieder mehrere Schwarzstörche gesichtet worden. Jellinghaus: „Unsere jahrzehntelangen Beobachtungen sind der Beweis dafür , dass der Lebensraum dort aus Sicht der Schwarzstörche stimmt.“
„Breckerfeld gefällt“ fragte beim Ennepe-Ruhr-Kreis als zuständige Bauaufsichts- und Naturschutzbehörde nach, wie die Behandlung des Bauantrags der „mark E“ weiter behandelt wird. Pressesprecher Ingo Niemann: “ Die zuständige Fachverwaltung ist z. Zt. mit dem Antragsteller im Gespräch.“ Dabei gehe es natürlich auch um das Votum des Beirates. Sollte die Fachverwaltung am Ende zu dem Ergebnis kommen, dass das Vorhaben auf Grund gesetzlicher Vorgaben genehmigungsfähig ist, sei die Politik am Zuge: “ Kreisausschuss und Kreistag müssten dann durch Beschlüsse die Bedenken des Beirates zurückweisen.“
(OE)
Beispiel Lüdenscheid