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Monat 2022-11 124.1 Wengeberg
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Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat kein Verständnis für die Haltung der Bezirksregierung Arnsberg zum Lärmschutzplan für die Hansestadt.

Breckerfeld Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss befasste sich in seiner letzten Sitzung mit den  Einwendungen gegen die gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutzplanung in der Hansestadt. Auf Beschluss der Stadtvertretung war der Lärmaktionsplan in der Zeit vom 30. 08.2018 bis zum 1.10.2018 öffentlich ausgelegt und die Anwohner sowie die Träger öffentlicher Belange aufgefordert worden, ihre Stellungnahme zu der Planung abzugeben. Inhalt des Planes ist, die Lärmbelastung durch den Verkehr auf der Landstraße L 528 für betroffene Gebiete durch Festsetzung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in bestimmten Bereichen zu minimieren und ein weiträumiges LKW-Durchfahrverbot (Anlieferung frei) ggf. für den Nachtzeitraum zu prüfen.
Die Verwaltung legte zur Beratung im Fachausschuss und in der Sitzung der Stadtvertretung am 11.12.2018 in der Vorlage 36/2018 die eingegangenen Einwände und ihre Vorschläge zu deren Abwägung vor. Von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt wurden keine Einwände eingereicht. Von Trägern öffentlicher Belange gab es zwei Äußerungen: Die Stadt Ennepetal erklärte, sie habe keine Bedenken gegen die Lärmaktionsplanung der Hansestadt. Die Stellungnahme der Bezirksregierung in Arnsberg enthielt eine Sammlung von Bedenken gegen das Planwerk.
In  einem Schreiben der Bezirksregierung vom 27. 09. 2018 heißt es: „Aus verkehrlicher Sicht bestehen gegen den o.g. Lärmaktionsplan Bedenken.“ Dann wird ausführlich dargelegt: „Grundsätzlich  können Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund  der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Die Höchstgeschwindigkeit kann auf 30 km/h beschränkt werden, wenn es sich um  Unfallhäufungsstellen und Gefahrenpunkte handelt.“ Auch im Nahbereich von sozialen Einrichtungen sei dies möglich. Das treffe beides in Breckerfeld nicht zu. Nur im Nachtbereich seien zwei Gebäude von zu hohen Lärmwerten betroffen. Maßnahmen gegen die Überschreitung der Grenzwerte kämen allenfalls in der Nachtzeit in Frage. Im übrigen sei ein angedachtes Durchfahrtverbot für LKW  zur Lärmreduzierung ungeeignet. Der Brief schließt mit dem Satz: „Besonders bei einer geringen Anzahl an Betroffenen bieten sich andere Maßnahmen wie z. B. die Lärmsanierung an.“ Gemeint sind hier u. a. Maßnahmen zum passiven Lärmschutz wie u.a. lärmdämmende Fenster.

Die Verwaltung schreibt dazu in ihrer Abwägung zu dem Schreiben der Bezirksregierung: „Eine  Unfallhäufungsstelle besteht im Altstadtbereich der L 528 nicht. Die Bezirksregierung hat in keiner Weise die Gefährdungssituation entlang der Frankfurter Straße im Bereich des Hotels „Böving“ berücksichtigt.“  Unberücksichtigt bleibe auch die Tatsache, dass sämtliche Kinder, die an der Haltestelle „Rathaus“ mit den Bussen der Linie  84 und  512 in Fahrtrichtung Halver aussteigen und die Kinder aus dem Wohnbereich Wengeberg zwischen dem Kreisverkehr „Vor dem Tore“ und  der Zufahrt zur Innenstadt morgens die Straße  queren. Ihr Fazit: „Eine Änderung der Beschilderung ( schon jetzt 30 km/h) wäre nicht nachvollziehbar und verantwortbar.“ Im übrigen verweist sie darauf, dass die Prüfung eines weiträumigen LKW-Durchfahrverbotes  (Anlieferung frei) ggf. für den Nachtzeitraum empfohlen wird…. Das LKW- Durchfahrverbot soll darüber hinaus Verlagerungen auf die L 528 durch die aktuell eingeführte LKW-Maut auf Bundesstraßen vermeiden.“
Sprecher aller Fraktionen machten ihr Unverständnis über die Stellungnahme der Bezirksregierung deutlich. Rainer Giesel nannte als 1. Redner im Grunde die wichtigsten Gründe: „Lärmschutz und Gefahrenabwehr kann sowohl in der Altstadt wie im Bereich zwischen Rathaus und Kreisverkehr „Vor dem Tore“ nur durch die  lange bestehende 30 km/h -Begrenzung gesichert werden. An beiden Stellen ist dadurch bisher ein Unfallschwerpunkt vermieden worden. Das muss so bleiben.“ Für die Verwaltung machte Bürgermeister André Dahlhaus deutlich: „Wir haben die Stellungnahme der Bezirksregierung mit allen betroffenen Stellen (Straßenverkehrsamt, Polizei, Landesbetrieb..) erörtert. Sie unterstützen dabei alle unsere in der Vorlage dargelegte Abwägung zur  Stellungnahme der Bezirksregierung.“
Der Ausschuss billigte einstimmig die Vorlage 36/2016  und empfahl sie der Stadtvertretung zur Annahme.

(OE)