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Bäcker, Kioske und Co. benötigen die „Lizenz zum Eintüten“

(pen) Neues Jahr – neues Verpackungsgesetz. Dies sollten alle Betriebe im Blick haben, die verpackte Produkte an Endverbraucher abgeben. Für sie gilt ab Januar: Ohne Lizenzvertrag mit einem der bundesweit neun dualen Systeme haben sie kein Recht, entsprechende Waren zu vertreiben. Darauf machen jetzt die Abfallexperten der Kreisverwaltung aufmerksam.
Konkret heißt das beispielsweise für Bäcker, Fleischer oder Kioskbesitzer: Wenn Sie Brötchentüten, Fleischerpapier, Schalen mit Pommes oder Coffee-to-go-Becher über die Ladentheke reichen, müssen sie sich bis Ende des Jahres in einer neu eingerichteten zentralen Stelle registrieren lassen und einen Lizenzvertrag abschließen.
Damit wird sichergestellt, dass sich die Betriebe an dem geschaffenen System beteiligen und durch Lizenzentgelte finanzieren. Ohne diesen Nachweis droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Informationen finden betroffene Betriebe im Internet unter www.verpackungsregister.org. Ansprechpartner sind zudem die SIHK Hagen (Frank Niehaus, Tel. 02331/390 208) und – mit Einschränkungen – die Kreisverwaltung (Elisabeth Henne, Tel. 02336/93 2332).
Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Pressesprecher Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, Fax: 02336/93 12062
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de