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Monat 2022-11 124.1 Wengeberg
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Haupt-und Finanzausschuss beschließt mit großer Mehrheit die Festsetzung der städtischen Entsorgungsgebühren und den Haushaltsplan für 2019 – Kostenermittlung für jede Abfallart wird nachvollziehbar offengelegt.

Breckerfeld Wie in jedem Jahr beschäftigte sich der Haupt-und Finanzausschuss unter dem Vorsitz von Bürgermeister André Dahlhaus in seiner letzten Sitzung mit der Neufestlegung der städtischen Entsorgungsgebühren für das kommende Jahr. Bürgermeister André Dahlhaus: „Die Verwaltung hat wieder für jede Abfallart die Kalkulationsgrundlagen offen dargelegt. Zusammenfassend lässt sich sagen: Kostenminderungen wie auch Kostensteigerungen geben wir an die Haushalte weiter. Im Ergebnis führt dies zu moderaten Veränderungen.“ Er wies darauf hin, dass im Vorjahr zu viel erhobene Gebühren stets einer  Sonderrücklage zugeführt werden, die nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den nächsten 4 Folgejahren bei der Kalkulation der betroffenen Abfallart berücksichtigt und den Bürgern zurückgegeben werden müssen. Unterdeckungen werden ebenso behandelt. Stadtkämmerin Sandra Schüler beantwortete Detailfragen der Kostenaufstellungen.
Dies sind die wichtigsten Fakten der neuen Gebührentabelle der Hansestadt:
Restabfallgebühren steigen :
14-tägige Leerung – 80 l von 155 € auf 157 €
120 l  “     233 €    “  235 €
240 l  “    466 €    “  470 €
1100 l  “   2134 €   “ 2165 €
4 wöch. Leerung –  80 l  “         78 €  “     79 €
120 l “         116 € “    118 €
Bioabfall (14-tägige Leerung) in der Zeit vom 1.06. bis 31.10. 2019
wöchentliche Abfuhr steigt  für:
80 l  von      92 € auf 103 €
120  l    “     138 €   “    155 €
240 l    “     276 €   “   310 €
Die Erhöhung beim Bioabfall beruht auf einer Kostensteigerung der Entsorgung beim Kreis, bedingt durch die neue Gülleverordnung: Die Lagerkapazität für flüssige Gärreste muss auf 6 Monate verdoppelt werden. Außerdem schlägt die Belastung des Biomülls mit  Störstoffen zu Buche.
Die  Entsorgungskosten für den Klärschlamm aus Kleinkläranlagen (meist im Außenbereich) wird günstiger. Der Kubikmeterpreis sinkt durch eine Senkung bei den Personalkosten von bisher 99 € auf 94 €. Auf Einwendungen von Ulrich Ferron (FDP) gegen die Höhe der Personalkosten wies Bürgermeister Dahlhaus auf die gerichtliche Bestätigung der Gebührenkalkulation der Hansestadt hin.
Die Gebühren für die Stadtentwässerung bleiben für die Haushalte unverändert: Für Schmutzwasser sind 4,10 €/qm und für Niederschlagswasser  0,75 €/qm zu zahlen. Als Wolfgang Duchscherer (Grüne) seine seit Jahren gleiche Kritik zur Kostenkalkulation vortragen wollte, konterte der Bürgermeister mit dem Hinweis auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zu Gunsten der Hansestadt.
Die neuen Abfallgebühren tragen alle Fraktionen mit. Die Gebührenfestsetzung für die Klärschlammentsorgung und für die Stadtentwässerung wurden gegen die Stimmen der Grünen festgesetzt.
(OE)