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Monat 2022-11 124.1 Wengeberg
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Diskussion über die Höhe der Straßenreinigungsgebühren im Haupt-und Finanzausschuss.

Breckerfeld Die Verwaltungsvorlage 53/2018 macht bereits im 1. Satz ihrer Erläuterungen zum Sachverhalt deutlich, dass geänderte Kalkulationsgrundlagen zu einer Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2019 führen, die nach dem Kostendeckungsprinzip für Gebührenhaushalte auf die betroffenen Anlieger umzulegen sind. Bürgermeister André Dahlhaus erläuterte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die Sachlage: „Nach dem Straßenreinigungsgesetz des Landes NRW  haben die Städte und Gemeinden in  ihren Satzungen über die Straßenreinigung ein Straßenverzeichnis aufzunehmen, das alle Straßen innerhalb ihrer geschlossenen Ortslagen und aufzählt. Auf diesen Straßen ist die Straßenreinigung Pflicht. Anfallende Gebühren müssen kostendeckend auf die Anlieger umgelegt werden. “
Die  Vorlage unterscheidet für die Gebührenerhebung  Straßen mit zwei Reinigungsarten: Es gibt die Sommerwartung mit der Kehrmaschine, die wöchentlich einmal die Straßen fegt und im Winter Schneepflug und Streuer zum Einsatz kommen. Daneben gibt es Straßen, in der nur eine Winterwartung (Schneepflug und  Streugerät) durchgeführt werden kann. In letzteren fehlt in der Regel eine Bordsteinkante, an der entlang der rotierende Besen der Kehrmaschine den sich ansammelnden Kehrricht absaugen könnte. Auch bei Straßen mit einer wassergebundenen Decke ist der Einsatz von Kehrmaschinen nicht möglich.
Auf dieser Grundlage erhebt  die Hansestadt Breckerfeld zwei Gebührenarten:
Bei Straßen mit Sommer- und Winterwartung sind je laufender Frontlänge des Grundstücks 3,02 € Straßenreinigungsgebühr im Jahr zu zahlen.
Bei Straßen nur mit Winterwartung beträgt die Straßenreinigungsgebühr 1,71 €.
Da im laufenden Jahr nur 2,26 € bzw. 1,13 € anfielen, bemängelte Stadtvertreter Ulrich Ferron (FDP) die großen prozentualen Anstiege ( 33 % bzw. 51 %). Stadtkämmerin Sandra Schüler verwies auf die zur Vorlage gehörende Kostenermittlung in beiden Fällen: „Zum einen konnten wir im laufenden Jahr bei der Kostenermittlung auf eine Sonderrücklage zurückgreifen. Diese steht in diesem Jahr nicht zur Verfügung. Zum anderen mussten wir die hohen Ausgaben für den Winterdienst des letzten Winters der neuen Kalkulation zugrunde legen.“
Stadtvertreter Matthias Reichelt fragte nach, ob die Anlieger der Ortschaften im Außenbereich auch an den Kosten der Straßenreinigung beteiligt werden. Bürgermeister André Dahlhaus verwies auf das Straßenreinigungsgesetz NRW: „Dies ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.“ Auf den Straßen im Außenbereich betreibe die Stadt nur den Winterdienst. Die Kosten habe die Allgemeinheit zu tragen. Aus allen Fraktionen gab es Lob für die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes für ihren vorbildlichen Einsatz bei Schnee und Eis.
Der Gebührenerhöhung stimmten nur die beiden Vertreter der Grünen nicht zu.
(OE)