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Landesbauordnung: Einiges neu ab Januar

(pen) In Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 1. Januar 2019 eine neue Bauordnung. Sie bringt nicht nur Änderungen in den Baugenehmigungs- und Freistellungsverfahren, sie macht in Teilbereichen auch Baugenehmigungen überflüssig.

Dies gilt nach Angaben der Kreisverwaltung – sie ist die für Breckerfeld zuständige Bauaufsicht – beispielsweise für bestimmte Gebäude, die nicht mehr als 75 Kubikmeter umbauten Raum aufweisen, für Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 Quadratmeter Grundfläche. Ebenfalls genehmigungsfrei sind ab dem Jahreswechsel einfache Wintergärten mit einer Grundfläche bis 30 Quadratmeter, Freischankflächen bis 40 Quadratmeter und Garagen mit bis 30 Quadratmeter.

Vor dem ersten Spatenstich für ein Bauvorhaben, für das vermeintlich auf eine Genehmigung verzichtet werden kann, sollten die Bauherren allerdings einen Blick in die sonstigen Vorschriften werfen. Dazu gehören die Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie Dinge, die das neue Bauordnungsrecht regelt. „Wer beispielsweise dort genannte Vorgaben zu Abstandsflächen, Gestaltung und Brandschutz missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen“, lautet der Hinweis aus dem Schwelmer Kreishaus.

Auf der sicheren Seite sind die Breckerfelder, die sich bei Unklarheiten mit ihren Fragen an die Ansprechpartner der Kreisverwaltung wenden. Dies sind Martin Böker, Tel.: 02336/93 2324. Email: M.Boeker@en-kreis.de und Hans-Jörg Sänger, Tel.: 02336/93 2326, Hans-Joerg.Saenger@en-kreis.de.

Für Bauanträge, die bis zum 31. Dezember 2018 vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereicht werden, gilt noch die alte Bauordnung.

Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Pressesprecher Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, Fax: 02336/93 12062
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de