neuer Slide - copy
SliderFrhjahraufderStrassenbahntrasse
MoHochstrasse044DenkmalWohnh2020.jpeg
MoHochstrasse055DenkmalWohnh2020.jpeg
neuer Slide
Breckerfeld gefällt.de 005
Monat 2022-11 124.1 Wengeberg
P1030590Steingro1.jpeg
previous arrow
next arrow

Einstimmig beschloss die Stadtvertretung in ihrer letzten Sitzung eine Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) . Adressaten der Resolution sind die Fraktionen im NRW-Landtag und die Landesregierung in Düsseldorf.

Breckerfeld Wenn in einer Kommune in Nordrhein-Westfalen in einem Wohnviertel eine städtische  Straße so marode ist, dass eine Reparatur unwirtschaftlich wird, fallen bei der Grunderneuerung hohe Kosten an. Während die Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten von der Kommune über ihren Haushaltsplan aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden, haben  sich die betroffenen Grundstückseigentümer an der Grunderneuerung nach der jetzigen Rechtslage des §8 KAG daran zu beteiligen. Überall in Deutschland gibt es seit Jahren Proteste gegen diese Kostenbeteiligung der Grundeigentümer. In einigen Bundesländern waren die Proteste bereits erfolgreich. Dort erhalten die Kommunen die notwendigen Mittel zur grundlegenden Erneuerung vorhandener Straßen durch Zuweisungen ihres Bundeslandes.
Nach Vorberatungen im  Haupt- und Finanzausschuss am 4.12.2018 , die die SPD-Ratsfraktion angeregt hatte, erarbeitete die Verwaltung unter der Federführung der Kämmerei die folgende gemeinsame Resolution aller Fraktionen:
„Die Stadtvertretung der Hansestadt Breckerfeld unterstützt die Initiativen zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land  Nordrhein-Westfalen.
Die Stadtvertretung der Hansestadt Breckerfeld befürwortet eine Abschaffung der Straßenbaubeiträge gemäß § 8 KAG und fordert die Fraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen sowie die Landesregierung zu einer entsprechenden Novellierung des Kommunalabgabegesetzes auf bei gleichzeitigem kompletten finanziellen Ausgleich für Städte und Gemeinden aus originären Landesmitteln.“
Sachverhalt:
Die Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen ist regelmäßig eine erhebliche Belastung des betroffenen Grundstückseigentümers. Rücksicht auf dessen finanzielle Leistungsfähigkeit wird nicht genommen. Auch erschließt sich der wirtschaftliche Vorteil dem Verpflichteten meist nicht. Dennoch ist die Erhebung von straßenbaubeiträgen für viele Städte und Gemeinden unerlässlich zur Finanzierung der Straßenausbaumaßnahmen.
Eine Anhebung der kommunalen Steuerlast für die Bürgerinnen und Bürger zur alternativen Finanzierung wäre nicht vertretbar, eine Gefährdung der Erfüllung wichtiger Selbstverwaltungsaufgaben ebenso wenig. Eine Änderung des § 8 KAG in der Hinsicht, dass zukünftig die Festsetzung von Straßenbaubeiträgen  entfällt, kann dementsprechend nur erfolgen, wenn ein finanzieller Ausgleich aus Landesmitteln diese vollständig kompensiert (z.Zt. rd. 130 Mio. €).“
Sprecher aller Fraktionen und  Bürgermeister André Dahlhaus begründeten in kurzen Redebeiträgen die Notwendigkeit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge.
(OE)