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Monat 2022-11 124.1 Wengeberg
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Im Jahr 2019 geht die „Breckerfelder Eigenheimzulage“ für das Wohngebiet „Heider Kopf“ in ihr 14. Jahr. Die Stadtvertretung beschloss ihre Fortsetzung auch im nächsten Jahr einstimmig.

Breckerfeld Seit dem 01.01.2006 gewährt die Hansestadt Breckerfeld Erwerbern von Baugrundstücken im Baugebiet „Heider Kopf“, zu deren Haushalt Kinder gehören, die „Breckerfelder Eigenheimzulage“. Grund für die Einführung war, dass im Jahr davor die staatliche Förderung von Wohneigentum durch den Bund eingestellt worden war. Die staatliche Förderung konnte die kleine Hansestadt nicht ersetzen. Rat und Verwaltung entschlossen sich damals, Familien mit Kindern mit der Einführung der „Breckerfelder Eigenheimzulage“ im neu ausgewiesenen Baugebiet „Heider Kopf“ einen Anreiz zu bieten, sich in Breckerfeld anzusiedeln. Für jedes Kind, das in einem Haushalt wohnt und das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beträgt die Förderung 4 000 €. Seit damals sind bisher 110 Verträge mit Grundstückserwerbern abgeschlossen worden. Z.Zt. erhalten  Bauherren für 55 Kinder die Eigenheimzulage.
Dies sind die Maßgaben der städtischen Eigenheimzulage für das Jahr 2019:
1. Alle Erwerber, die in der Zeit vom 1.01. – 31.12.2019 im Baugebiet „Heider Kopf“ ein Grundstück von der Hansestadt Breckerfeld kaufen bzw. in Erbpacht erwerben, erhalten für jedes Kind (leiblich oder adoptiert), das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages / Erbbaurechtsvertrages in seinem/ ihrem Haushalt wohnt, eine Zulage in Höhe von 4 000 €.
Im Laufe des Jahres 2018 wurde wieder eine staatliche Förderung zum Bau von Wohneigentum eingeführt. Entgegen der Beschlusslage für das Jahr 2018 soll die „Breckerfelder Eigenheimzulage auch weiterhin gewährt werden – auch für die im  Jahr 2018 bereits abgeschlossenen Kaufverträge.
Erwerber, die ein Grundstück  von der Stadt kaufen, welches zuvor in Erbpacht vergeben wurde und für das bishlang noch keine Eigenheimzulage von der Stadt gezahlt wurde, haben ebenfalls Anspruch auf die Zulage.
2. Die Breckerfelder Eigenheimzulage beträgt maximal 16 000  €.
3. Förderzeitraum ist das Jahr des erstmaligen Einzugs der Erwerbers sowie die 7 Folgejahre. Für alle in  2019 ab geschlossenen Grundstückskaufverträge bzw. Erbpachtverträge gilt, dass die Förderung nur gewährt wird, wenn der Beginn des Förderzeitraumes in den Kalenderjahren 2019 – 2022 liegt.
4. Die Zulage wird in 8 gleichen Raten (500 € pro Kind) an die Erwerber ausgezahlt. Die erste Rate 6 Wochen nach Einzug der Erwerber in das neu errichtete Objekt; die weiteren Raten jeweils zum 15.03. der auf das Jahr des Einzuges folgenden 7 Jahre. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass sowohl der Erwerber wie auch das Kind/die Kinder beim Einzug sowie in den 7 Folgejahren (zum Stichtag 01.02.) mit Hauptwohnsitz in Breckerfeld gemeldet sind.
5. Für Kinder, die erst nach Einzug in das Objekt geboren werden, erhalten die Erwerber nach Maßgabe der Ziffern 1. – 3, eine Zulage, allerdings nur anteilig vom Jahr der Geburt an bis zum Ende des Förderzeitraumes.
Die Stadtvertretung stimmte der Weiterführung der „Breckerfelder Eigenheimzulage“ im Jahr 2019 einstimmig zu. Ansprechpartner für Interessenten ist im Breckerfelder Rathaus Stadtkämmerin Sandra Schüler.
(OE)