Mit Schreiben vom 14.01.2019 genehmigte der Ennepe-Ruhr-Kreis den Haushaltsplan 2019 der Hansestadt Breckerfeld . Kämmerin Sandra Schüler freut sich: “ Die Hansestadt Breckerfeld ist damit ab sofort in der Lage Investitionen zu tätigen oder Aufträge zu erteilen.“
Breckerfeld Mit Schreiben vom 28.12.2018 legte die Hansestadt Breckerfeld ihren von der Stadtvertretung beschlossenen Haushaltsplan 2019 der Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr als Kommunalaufsicht vor. Mit Schreiben vom 14. 01. 2019 antwortete Landrat Olaf Schade.
Das Antwortschreiben ging am 17.01. 2019 im Breckerfelder Rathaus ein: „Genehmigung: Gemäß § 75 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung genehmige ich hiermit der Hansestadt Breckerfeld die in der Haushaltssatzung 2019 durch den Rat festgesetzte Verringerung der Allgemeinen Rücklage.“
Im Begleitschreiben zur Genehmigung der Rücklagenentnahme weist Landrat Schade auf den Haushaltsfehlbetrag von 1 327 000 € im Ergebnisplan hin und bescheinigt der Stadt: „Dieser Fehlbetrag bleibt, ebenso wie in den Folgejahren, unterhalb des § 76 Abs. 1 GO NRW. Somit ist die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes weiterhin nicht erforderlich.“
Im Gespräch mit „Breckerfeld gefällt“ macht Stadtkämmerin Sandra Schüler deutlich: „Weil die Stadt den Fehlbetrag durch eine Rücklagenentnahme aus eigener Kraft ausgleichen kann, ist es uns möglich, auch weiterhin selbständig den Etat der Stadt zu gestalten und z.B. Zuschüsse für soziale und kulturelle Vorhaben bereitzustellen.“ Das Defizit sei trotz sparsamer Haushaltsführung nicht vermeidbar, da Bund und Land den Kommunen für die per Gesetz aufgetragenen Pflichtaufgaben die notwendigen Finanzmittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stellen.
(OE)