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Öffentliche Bekanntmachung der Hansestadt Breckerfeld

Für den Schiedsamtsbezirk Breckerfeld sind zum 01. Mai 2019 die Funktionen der ersten und zweiten (Stellvertreter/in) Schiedspersonen zu besetzen bzw. wiederzubesetzen.

Die Schiedspersonen werden von der Stadtvertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen.

Interessierte Personen, die sich um das Amt als Schiedsfrau oder Schiedsmann (ehrenamtliche Tätigkeit) bewerben möchten, müssen grundsätzlich nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So müssen die Personen u.a. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und dürfen nicht unter Betreuung stehen. Darüber hinaus müssen die Interessenten/innen das 30. Lebensjahr vollendet, dürfen jedoch das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und müssen darüber hinaus den Wohnsitz in Breckerfeld haben.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Nähere Informationen können auch den Internetseiten „justiz.nrw.de/Schiedsamt“ oder „bds-nrw.com/Schiedsamt“ entnommen werden.

Bewerbungen sind bis zum 25. Februar 2019 zu richten an die Hansestadt Breckerfeld, Hauptamt, Frankfurter Str. 38, 58339 Breckerfeld, E-Mail: info@breckerfeld.de. Für weitere Auskünfte steht Herr Seuthe, Tel.: 02338/80931, E-Mail: juergen.seuthe@breckerfeld.de, zur Verfügung.