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Breckerfeld gefällt.de 005
Monat 2022-11 124.1 Wengeberg
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Das Mühlenhof am Königsheider Kopf steht im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10 “ Gewerbegebiet Königsheide“. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt setzt dort eine “ Gewerbliche Baufläche mit Grünflächen im Randbereich“ fest.

Breckerfeld Unverständnis löste bei Betroffenen ein Beitrag der heimischen Presse zum Mühlenhof am Königsheider Kopf mit seinem letzten Satz aus: „Die Fläche des  Mühlenhofes ist im Flächennutzungsplan als „landwirtschaftlich genutzte Fläche“ ausgewiesen.“
„Breckerfeld gefällt“ – die Info-Seite des Stadtmarketing Breckerfeld – ging der Sache auf den Grund und fand heraus: Die Betreiber des Mühlenhofes erhielten für die Errichtung des „Mühlenhofes“ eine  Baugenehmigung. Ausgestellt wurde sie vor der Errichtung der Windmühle im Jahr 1996. Die rechtliche Grundlage dazu bildete der „Bebauungsplan Nr.10 „Gewerbegebiet Königsheide“ der Stadt Breckerfeld, der im Jahr 1993 von der Stadtvertretung beschlossen wurde. Wie jeder Bebauungsplan in Deutschland beruht er auf dem „Flächennutzungsplan“ der jeweiligen Kommune.
Der heute gültige Flächennutzungsplan der Hansestadt entwickelte sich in seinem Ursprung aus dem Flächennutzungsplan, der nach der letzten Kommunalen Neuordnung – zum 1.01. 1975 wurde damals die Hansestadt in ihren heutigen Grenzen gebildet – von der Stadtvertretung aufgestellt wurde. Als in den 80-ger Jahren absehbar wurde, dass die Grundstücke im heimischen Gewerbegebiet zur Neige gingen, begann die Suche nach Erweiterungsflächen. Nach gründlichen Abwägungen wurde man fündig: Die Erweiterungsflächen sollten an das vorhandene Gewerbegebiet anschließen und in der weiteren Zukunft auch Flächen auf der westlichen  Seite der  L 528 umfassen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis nahm diese Flächen bei der Aufstellung des Landschaftsplanes „Raum Breckerfeld“ im Jahr 1985 auf. Dort erhielten die Flächen das Planzeichen: „Grünflächen, in denen die geschützten Landschaftsbestandteile befristet festgesetzt sind“. Auch der heute noch rechtsgültige „Bezirksentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg ; Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen“ von 2001 weist die Flächen  östlich der L 528 als Gewerbeflächen aus.
Um Bauplanungsrecht zu schaffen wurden mit großer Einmütigkeit grundlegende Beschlüsse gefasst: Im November 1989 wurde die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Breckerfeld von der Stadtvertretung beschlossen. Der Standort des Mühlenhofes ist darin als „gewerbliche Fläche mit Grünflächen im Randbereich“ festgesetzt. Da die Stadt Breckerfeld allein nicht in der Lage war die Realisierung der Erweiterung zu leisten, beschlossen der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises ( 19.03.1990) und die Stadtvertretung Breckerfeld (27.03.1990) gemeinsam einen Zweckverband zu bilden. Sein Ziel wurde so formuliert: „Bereitstellung und Vergabe gewerblicher Ansiedlungsflächen.“ Der Zweckverband hat inzwischen alle Flächen erschlossen und verkauft. Alle Firmen, die sich dort ansiedelten, besitzen eine rechtskräftige Baugenehmigung. Im letzten  Rechenschaftsbericht des Zweckverbandes über das Jahr 2017 heißt es:““Auf den veräußerten Flächen wurden bzw. werden (ca)  270 Arbeitsplatz neu geschaffen oder gesichert.“
(OE)