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Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Stadtvertretung einstimmig, die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des „Regionalplan Ruhr“ zu beschließen.

Breckerfeld Regionalpläne beeinflussen in allen Städten und Gemeinden des Landes NRW deren Chancen für eine nachhaltige Entwicklung für die nächsten 20 Jahre. Der für die Hansestadt gültige Gebietsentwicklungsplan wurde im  Jahr 2001 genehmigt und nach seiner Bekanntmachung rechtswirksam. Damals lag die Planungshoheit noch bei der Bezirksregierung in Arnsberg. Seit dem Jahr 2009 wurde sie für den Raum des Ruhrgebietes dem Regionalverband Ruhr (RVR) übertragen. Der RVR hat als Planungsbehörde inzwischen die Aufstellung des neuen „Regionalplan Ruhr“ auf den Weg gebracht und einen Planentwurf vorgelegt. Mit Schreiben vom 16.08.2018 wurden alle öffentlichen Stellen aufgefordert, bis zum  1. März ihre Stellungnahme dazu abzugeben. Die Verwaltung hat ihre Stellungnahme rechtzeitig vorgelegt – vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtvertretung.

Im Plannungs-,Bau- und Umweltausschuss erläuterte Bürgermeister André Dahlhaus die Stellungnahme der Verwaltung. Dies sind die wichtigsten Aussagen des Schreibens der Stadt an den RVR vom 26.02. 2018:
Die Hansestadt ist mit der Bedarfsermittlung der Planungsbehörde für Flächen für den allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) und den Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) für die Hansestadt Breckerfeld einverstanden. Wegen der langen Laufzeit des Regionalplanes weist sie darauf hin, dass auch „zukünftig die Möglichkeit bestehen muss Neuausweisungen bzw. Flächentausche vorzunehmen, wenn diese aufgrund der Planungshoheit der Gemeinde erforderlich sind und der Bedarf nachgewiesen ist.“
Kritik übt die Stellungnahme an den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplan-Entwurf:  „Der an die Glörtalsperre angrenzende ASB-Bereich für die zweckgebundene Nutzung für Ferieneinrichtungen und  Freizeitanlagen ist im Gegensatz zum noch gültigen Gebietsentwicklungsplan deutlich verkleinert worden. „Vor allem der westliche Bereich der  Glörtalsperre stelle nun gar keinen ASB-Bereich mehr dar. Aufgrund der dort vorhanden Bebauung  (Wohnen, Freizeit- und Ferieneinrichtung) und zu deren Weiterentwicklung sei es notwendig, dort weiterhin ASB-Flächen im neuen Plan auszuweisen.
Im Bereich der textlichen Festsetzungen gibt es Anmerkungen zu den Problemen „Notwendigkeit von Flächentausch“,  der Beschränkung der Siedlungsentwicklung in „Eigenentwicklungsortslagen (EWO)“. Hier wird als ein Beispiel der Ortsteil Zurstraße genannt. Zusätzlich wird auf die Beschränkung hingewiesen, durch überlagernde Festlegungen wie regionale Grünzüge, BSN-Flächen für den Schutz der Natur bis in bebaute Bereiche hinein würden diese der Planungshoheit der Kommunen entzogen.
Großen Raum nehmen die Freiraumfestlegungen im Planentwurf des „Regionalplan Ruhr“ ein: Im Vergleich zum gültigen Gebietsentwicklungsplan sind im Planentwurf die Bereiche für den Schutz der Natur (BSN-Flächen) erheblich ausgeweitet worden. Diese Festsetzungen seien vielfach fachlich nicht nachzuvollziehen.
Beispielsweise reichen im „Bereich der Ortschaft Ehringhausen BSN-Festsetzungen bis  hinter die bestehende Bebauung heran. Ferner sind bei einer Vielzahl von BSN-Ausweisungen land- bzw. forstwirtschaftliche genutzte Flächen betroffen, die die Bewirtschaftungsmöglichkeiten erheblich einschränken.“ Für die Stadt sei auch nicht hinnehmbar,  dass „westlich des Stadtkerns die BSN- Festsetzungen bis in die seit Jahrzehnten geplante Linienführung der Umgehungsstraße L528n hineinragen. Ein entsprechendes Linienbestimmungsverfahren wurde im Jahr 2007 abgeschlossen.“ Ende 2018 sei die L528n im Landesstraßenbedarfsplan in die Priorisierungsstufe 1 eingruppiert worden. Das notwendige Planfeststellungsverfahren solle spätestens 2022 wieder aufgenommen werden.
Abschließend wurde um die Berücksichtigung der Einwendungen der Hansestadt Breckerfeld bei der Endfassung des „Regionalplan Ruhr“ gebeten.

Der Ausschuss empfahl nach ausführlicher sachlicher Diskussion der Stadtvertretung einstimmig, die Stellungnahme der Hansestadt Breckerfeld zur Aufstellung  des „Regionalplan Ruhr“ zu beschließen.

(OE)