Das Straßenverkehrsamt in Schwelm hat entschieden: Kein 2. Zebrastreifen auf dem Ostring.
Breckerfeld Im Zuge der Bemühungen um die Barrierefreiheit für Fußgänger in der Breckerfelder Altstadt hatte die Stadtvertretung die Verwaltung beauftragt, beim Straßenverkehrsamt in Schwelm die Anlage eines neuen Zebrastreifens auf dem Ostring prüfen zu lassen. Er sollte ein sicheres Überqueren der Straße am Ende des Fußweges ermöglichen, der aus der Innenstadt aus der Brunnenstraße kommend über den Platz „Stippstihe“ durch den alten Stadtgraben zwischen der mittelalterlichen Doppelmauer am Ostring endet.
Im Fachausschuss gab die Verwaltung die Antwort des Straßenverkehrsamtes bekannt: Da an dieser Stelle nur ein Bürgersteig am Ostring vorhanden ist, fehlt auf der Mauerseite eine einsehbare Aufstellfläche für die Fußgänger. Für Autofahrer aus Richtung Schule sei nicht rechtzeitig erkennbar, ob und wann mit Fußgängern am Überweg zu rechnen ist. Die zur Einrichtung von Zebrastreifen zu beachtenden Vorschriften lassen deshalb eine Genehmigung an dieser Stelle nicht zu.
(OE)