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Betreuungsstelle ist Ansprechpartner für den Tag X Teil 5 der Serie „Tag des Gesundheitsamtes“

(pen) Den vom Robert-Koch-Institut ausgerufenen „Tag des Gesundheitsamtes“ nutzt die Kreisverwaltung, um in einer Serie die Aufgaben der dort Beschäftigten vorzustellen. Heute erläutert Leiterin Petra Bedow die Arbeit der Betreuungsstelle. Sie ist mit Ausnahme von Witten für alle kreisangehörigen Städte zuständig.

pen: Laut Grundgesetz hat jeder das Recht auf Selbstbestimmung. Wie verträgt sich das mit der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung?

Petra Bedow: Unterstützen, helfen und schützen, das sind die Aufgaben eines bestellten Betreuers. Unter gerichtlicher Aufsicht vertritt er Menschen, die Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbstständig wahrnehmen können. Die unmissverständliche Vorgabe lautet natürlich, die ihm übertragenen Aufgaben im Sinne und zum Wohl des Betreuten zu erfüllen.

pen: Welche Rolle hat hier die Betreuungsstelle?

Bedow: Wir unterstützen die Gerichte, wenn es darum geht, Sachverhalte aufzuklären und geeignete Betreuer zu finden. Zudem beraten wir Interessiere und Betroffene, erklären ihnen, warum Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sinnvoll sind, um sein Recht auf Selbstbestimmung bestmöglich zu wahren.

pen: Vollmachten und Verfügungen für den Tag X. Sind gesunde Menschen denn bereit, sich damit zu beschäftigen?

Bedow: Ja, sind sie. Dies zeigt die Resonanz auf unsere Sprechstunden, die wir mit unseren  acht Mitarbeitern seit einigen Jahren in den Städten anbieten und die wir nutzen, um sehr individuell zu beraten. Vielen ist bewusst, wie schnell Unfall und Krankheit, wie absehbar das Alter ihre Entscheidungsfähigkeit einschränken können. Darauf möchten viele vorbereitet sein.

pen: Welche Vorteile bietet beispielsweise eine Vorsorgevollmacht?

Bedow: Mit ihr wird geregelt, welche Person des Vertrauens im Falle des Falles das Recht hat, den Betroffenen in welchen Bereichen des Lebens rechtsverbindlich zu vertreten. Jeder sollte bedenken: Auch Ehegatten untereinander und Eltern volljähriger Kinder benötigen diese Legitimation, um handeln zu können. Festgelegt werden kann aber auch, welche Person eben dieses Recht nicht bekommen soll. Gültig ist die Vollmacht, wenn sie unterschrieben ist. Wir als Betreuungsstelle können die Unterschrift unter dem Dokument beglaubigen, das erhöht erfahrungsgemäß die Akzeptanz.

pen: Wie und wo informieren Sie über die Termine für die Sprechstunden?

Bedow: Die jeweils aktuelle Monatsübersicht findet sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de). Zusätzlich versenden wir zu jedem einzelnen Termin Presseinformationen an die lokalen Medien. Wichtig: Wer das Angebot nutzen möchte, muss sich anmelden. So ist vorab klar, um welches Thema es gehen wird und ob unter Umständen Unterlagen mitzubringen sind.

Kontakt zur Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle, die nicht für Witten zuständig ist, befindet sich im Schwelmer Kreishaus. Ansprechpartnerin Petra Bedow ist telefonisch unter 02336/93 2239 und per Email unter P.Bedow@en-kreis.de zu erreichen