Amtsärztlicher Dienst: Gutachter im Auftrag des Gesetzes Teil 6 der Serie „Tag des Gesundheitsamtes“
(pen) Den vom Robert-Koch-Institut ausgerufenen „Tag des Gesundheitsamtes“ nutzt die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises, um in einer Serie die Aufgaben der dort Beschäftigten vorzustellen. Im Mittelpunkt des sechsten und letzten Teils steht der amtsärztliche Dienst.
Auftraggeber sind Behörden, Gerichte sowie öffentlich-rechtliche Institutionen, die rechtlichen Grundlagen der hoheitlichen Arbeit liefern beispielsweise das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW, das Bundes- und Landesbeamtengesetz sowie verschiedene Sozialgesetzbücher.
„Während das sehr abstrakt klingt, zeigt ein Blick in den Terminkalender der insgesamt acht Ärzte, was damit praktisch verbunden ist“, so Sachgebietsleiterin Silke Gernebrodt. Sie arbeitet als Fachärztin für Innere Medizin und Sozialmedizin für die Kreisverwaltung.
Regelmäßige Gäste in den Untersuchungsräumen im Schwelmer Kreishaus sowie in den Nebenstellen in Hattingen und Witten sind Lehrkräfte, die in das Beamtenverhältnis übernommen werden sollen. Hier geben die zuständigen Bezirksregierungen ein Gutachten zur gesundheitlichen Eignung in Auftrag. „Darin enthalten“, so Gernebrodt, „ist auch eine Prognose, ob eine vorliegende Erkrankung dazu führen könnte, dass der Betroffene vor Erreichen des Ruhestandsalters dienstunfähig werden könnte.“
Einmal Beamter, bleibt der amtsärztliche Dienst weiter Anlaufstelle. Beispielsweise dann, wenn es um die Frage geht, ob eine Kur oder Rehabilitation notwendig ist, ob bestimmte Heilbehandlungen im Rahmen der Beihilfe gewährt werden können oder zu bewerten ist, ob eine Erkrankung das Versetzen in den vorzeitigen Ruhestand notwendig macht oder rechtfertigt.
„Um auf die Vielzahl von möglichen Fragen aussagekräftige Antworten liefern zu können, ist unser Sachgebiet mit verschiedensten Fachärzten besetzt. Wir verfügen über Kenntnisse in den Bereichen Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Sozialmedizin, öffentliches Gesundheitswesen, Psychiatrie und Psychotherapie.
Dieses Wissen wird auch vom Jobcenter EN genutzt. Haben Menschen, die Hartz IV erhalten, gesundheitlichen Probleme, klärt der amtsärztliche Dienst regelmäßig, ob sie arbeiten können und welche Tätigkeiten für sie infrage kommen. „Ist in unserem Gutachten ein Rückenleiden beschrieben, scheiden schwere Tätigkeiten oder Jobs, in denen häufiges Heben und Tragen von Lasten nötig sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit aus“, nennt Gernebrodt ein Beispiel. Weitere sind Arbeitsaufträge des Jobcenters EN, die die gesundheitlich bedingte Notwendigkeit eines Umzuges oder für eine bestimmte Ernährungsform in den Fokus rücken.
Außerhalb der Untersuchungsräume der Kreisverwaltung sind Gernebrodt und ihre Kollegen als Prüfungsvorsitzende bei Examensprüfungen gefordert. In dieser Funktion sind sie regelmäßig Gäste an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen im Ennepe-Ruhr-Kreis, an der Logopädieschule in Hattingen sowie an der Schule für Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz.
„Und Feuerbestattungen sind ohne uns auch nicht möglich“, so Gernebrodt. Hintergrund: In diesen Fällen verlangt das Gesetz eine zweite Leichenschau. Der Untersuchungsauftrag lautet: Ausschluss von Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod.
Abschließend wirbt Gernebrodt noch unter Ärzten: „Kollegen, die nach einer Tätigkeit in der stationäre oder ambulanten Patientenversorgung einen neuen Wirkungsbereich suchen, erwartet bei uns im öffentlichen Gesundheitsdienst eine sehr vielseitige und abwechslungsreiche Beschäftigung.“
Stichwort Themen der Serie „Tag des Gesundheitsamtes“
Teil 1 – Gesundheitsaufsicht
Teil 2 – Sozialpsychiatrischer Dienst
Teil 3 – Kinder- und Jugendgesundheit
Teil 4 – Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf
Teil 5 – Betreuungsstelle ist Ansprechpartner für den Tag X