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Monat 2022-11 124.1 Wengeberg
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Der Planungs-Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 14 „Nördlich Klevinghauser Straße“. Der Geltungsbereich wird geringfügig erweitert, um die Erschließung des dort geplanten Wohnbaugebietes planungsrechtlich abzusichern.

Breckerfeld Im Oktober 2017 gab die Stadtvertretung Breckerfeld
einstimmig „grünes Licht“ für ein neues Wohngebiet zwischen der
Kleingartenanlage, dem städtischen Friedhof,  dem Hohlweg nach
Wahnscheid und der Klevinghauser Straße. Als erster Schritt zu seiner
Realisierung wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr 14
„Nördlich Klevinghauser Straße“ beschlossen.

Bürgermeister André Dahlhaus berichtete im Fachausschuss am Dienstag im
Sitzungszimmer des Rathauses über das bisherige Verwaltungshandeln zur
Realisierung des neuen Wohngebietes:“ Im Vorfeld der Erarbeitung des
Bebauungsplanentwurfs durch ein Planungsbüro hat die Stadt  notwendige
Aufträge für Voruntersuchungen auf den Weg gebracht.“ Eine davon sei die
aufwändige Schürfgrabung  zur Feststellung  etwaiger historischer
Bodendenkmäler durch Fachleute des  Landschaftsverbandes gewesen. Funde
habe es  dabei nicht gegeben. Eine Überprüfung des Erschließungsplaners
habe ergeben, dass die Zufahrt zu dem Wohngebiet aufgrund der Topografie
über  eine Teilfläche des Parkplatzes des Friedhofes  erfolgen muss.
Darüber hinaus wurde vom Immissionsschutzgutachter festgestellt, dass im
Bereich des Parkplatzes  der Sportanlage eine Schallschutzwand notwendig
werden könnte. André Dahlhaus: „Da  die  für die beiden Maßnahmen
notwendigen Flächen z.Zt. außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des
Aufstellungsbeschlusses liegen, ist eine Erweiterung des räumlichen
Geltungsbereichs  notwendig.“ Nach ausführlicher Diskussion stimmte der
Ausschuss einstimmig der Vergrößerung des Plangebietes zu.

Bürgermeister André Dahlhaus erläuterte das  weitere Geschehen zur
Realisierung des Wohngebietes: „Wir arbeiten daraufhin im Herbst 2019
soweit zu sein, ein frühzeitiges  Beteiligungsverfahren mit allen
zuständigen Behörden durchführen zu können. Als nähsten Schritt wird es
eine Bürgerinformation geben.“ Er wies allerdings darauf hin, dass die
Aufstellung und  das Genehmigungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 14
„Nördlich Klevinghauser Straße“ zeitlich noch nicht terminiert werden
können: „Unser neuer Bebauungsplan fällt in den schwierigen Zeitraum der
Neuaufstellung des Regionalplanes in unserem Raum durch den
Regionalverband Ruhr (RVR). “ Da zu dem vom RVR vorgelegten Entwurf nach
seiner Offenlegung insgesamt rund 4 000 Einwendungen von Betroffenen
eingegangen sind, benötige der RVR für deren Abwägung einen nicht
bestimmbaren Zeitraum. Der Bürgermeister: “ In unseren Gesprächen mit
dem RVR haben wir deutlich gemacht, dass es nicht angehen kann, dass es
für die Hansestadt und ebenso für  viele andere Kommunen im  Bereich des
Regionalverband Ruhr einen Stillstand bei der städtischen Planung und
Realisierung von Baugebieten gibt.“ Der RVR habe zugesichert alles zu
tun, dass große Verzögerungen nicht eintreten. (OE)