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Die Stadtvertretung beschloss in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag, 27. 06.2019, einstimmig die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr.14 „Nördlich Klevinghauser Straße“. Die Einbeziehung von städtischen Flächen im Bereich des Friedhofparkplatzes und des Parkplatzes der Sportanlage war zur planerischen Sicherstellung der Verkehrsanbindung und des Immissionsschutzes des neuen Wohngebietes notwendig.

Breckerfeld Im Oktober 2017 brachte die Stadtvertretung mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 „Nördlich Klevinghauser Straße“ die Planung des Neubaugebietes auf dem Gelände südlich des städtischen Friedhofes auf den Weg. Sein räumlicher Geltungsbereich umfasste die Flächen zwischen dem städtischen Friedhof und der Kleingartenanlage „Windhagen“ und wurde auf den beiden anderen Seiten durch die Klevinghauser Straße und den Hohlweg nach Wahnscheid begrenzt.

Vor  dem Eintritt der Beratung der Vorlage 19/ 2019 “ Bebauungsplan Nr.14 „nördlich Klevinghauser Str“ – hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB erläuterte Bürgermeister André Dahlhaus die Notwendigkeit zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Ursprungsbeschlusses vom Oktober 2017: „Die von uns beauftragten Planer kamen bei ihren vorbereitenden Untersuchungen zu der Erkenntnis, dass zur Realisierung der Erschließung des neuen Wohngebietes aus Gründen der Topographie die Zufahrt ins Wohngebiet nur über den oberen Teil des Parkplatz des Friedhofes erfolgen kann.“ Darüber hinaus habe der Immissionsschutzgutachter darauf hingewiesen, dass möglicherweise eine  Schallschutzwand zum Parkplatz der Sportanlage hin erforderlich werden könnte.

Zur rechlichen Absicherung des Entwurfes des Bebauungsplans 14 sei es deshalb notwendig, Teile der betroffenen städtischen Nachbarflächen in den rechtlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 14 einzubeziehen. Im Ältestenrat der Stadtvertretung habe die Verwaltung alle Fraktionen bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass sichergestellt ist, dass die durch Zufahrt ins Baugebiet auf dem Friedhofsparkplatz wegfallenden Parkplätze in gleicher Zahl an anderer Stelle ortsnah realisierbar sind. Darüber hinaus sei er sich sicher, dass das Baugebiet am Immissionsschutz nicht scheitern werde. Bereits im Fachausschuss hatte der Bürgermeister in der letzten Woche darauf hingewiesen. In der Vorlage selbst wird darauf hingewiesen, dass eine gegebenenfalls notwendige  Schallschutzwand (gegen  Lärm beim Zuschlagen der Autotüren bei Spätveranstaltungen) auf der dem Baugebiet abgewandten Seite des Hohlweges zu errichten sei. Damals wurde ihre Höhe mit 4 m angegeben.  Die  Gehölzstreifen auf beiden Hohlwegseiten sind jeweils höher als 8 bis 10 m und ab und an auch darüber hinaus.

Sprecher der Fraktionen von CDU, SPD, WG und FDP unterstützten die Vorlage der Verwaltung, dankten der Verwaltung für die gute Information im Vorfeld und wiesen gleichzeitig darauf hin, dass nur durch die Erweiterung des Geltungsbereiches Rechtssicherheit für die Planung geschaffen werden kann. Grünensprecher Wolfgang Duchscherer kündigte an, sich wegen nicht ausreichender Information der Stimme zu enthalten. Am Ende wurde die Vorlage der Verwaltung einstimmig bei 2 Enthaltungen angenommen.

Einstimmig billigte die Stadtvertretung den Antrag der Grünen zur Aufstellung von stabilen Fahrradständern mit Abschließeinrichtungen an den Jugendräumen am Marktplatz. Bürgermeister André Dahlhaus sagte auf Anregung aller Fraktionen zu, auch an anderen öffentlichen Gebäuden bzw. Einrichtungen die Notwendigkeit unter die Lupe zu nehmen. (OE)