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Zulassung- und Führerscheinstelle: Kreis vereinheitlicht Öffnungszeiten

(pen) Die Kreisverwaltung vereinheitlicht die Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes in Schwelm und der Zulassungsstelle in Witten sowie der Führerscheinstelle in Schwelm.

Während montags, mittwochs und freitags für das An-, Um- oder Abmelden von Fahrzeugen Alles beim Alten bleibt, gilt für die anderen beiden Werktage ab November: Geöffnet sind die Türen an beiden Standorten jeweils dienstags von 7 bis 17 Uhr und donnerstags von 7 bis 15 Uhr. Damit sind der lange Donnerstag in Schwelm (8 bis 18 Uhr) und der „kurze“ Dienstag in Witten (7 bis 15 Uhr) Geschichte.

„Einheitliche Öffnungszeiten 197328Vmachen es uns leichter, unsere Arbeit zu organisieren. Für die Bürgerinnen und Bürger sind die Mitarbeiter nach der Änderung Woche für Woche 36 Stunden erreichbar. Während dies für die Zulassungsstellen schon seit Jahren so war und jetzt auch so bleibt, wird die Führerscheinstelle drei Stunden länger geöffnet sein“, erläutert Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes.

Um Wartezeiten zu vermeiden und Kundenströme besser kalkulieren zu können, gilt wie bereits seit gut vier Jahren weiterhin: Wer ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchte und dafür nach 12 Uhr zur Kreisverwaltung kommt, der benötigt einen Termin.

„Mit dieser Vorgabe haben wir beste Erfahrungen gemacht, Bürger und Mitarbeiter sind mit dem Verfahren und seinen Vorteilen sehr zufrieden“, berichtet Völker. Die einen, weil sie zeitnah an der Reihe sind und der Behördengang schnell über die Bühne gebracht werden kann. Die anderen, weil sie nicht zusehen müssen, wie innerhalb kürzester Zeit Bürger ohne Termin für einen unberechenbaren Ansturm und zeitintensiven Rückstau am Schalter sorgen.

Wer einen Termin vereinbaren möchte, der kann dies telefonisch oder über die Internetseite des Kreises machen. Termine für Schwelm gibt es unter der Telefonnummer 02336/93 0, für Witten unter 02302/2024 0. Unter www.en-kreis.de können Interessierte im Suchfeld auf der Startseite den Begriff „Terminvergabe online“ eingeben.

Wer nach 12 Uhr ohne Termin ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchte, der muss darauf setzen, vor Ort einen nicht gebuchten Termin nutzen zu können. Ist dies nicht möglich, muss allerdings einkalkuliert werden, unverrichteter Dinge abgewiesen zu werden.

Diese Gefahr besteht in den Vormittagsstunden nicht, hier gibt es nach wie vor keine Terminpflicht. Allerdings gilt auch hier an allen Tagen das Motto „Termin vereinbaren hilft Zeit sparen“. Wer die Zulassungsstelle mit Termin vormittags besucht, wird an einer gegebenenfalls vorhandenen Warteschlange vorbei aufgerufen. Denn: Terminkunden werden vorrangig bedient.

Stichwort Standorte und Öffnungszeiten

Straßenverkehrsamt Schwelm mit Führerscheinstelle (Hattinger Str. 2a)

Zulassungsstelle Witten (Wittener Str. 100)

Montag 7 bis 15 Uhr, Dienstag 7 bis 17 Uhr, Mittwoch 7 bis 12 Uhr, Donnerstag 7 bis 15 Uhr und Freitag 7 bis 12 Uhr

Terminvereinbarungen sind für den Besuch der Zulassungsstellen möglich, sinnvoll und für den Nachmittagsbereich vorgegeben. Für die Führerscheinstelle sind sie allerdings nicht möglich.

Stichwort Straßenverkehrsamt und Dienstleistungen im Internet

Die Erfahrungen zeigen: Wer Straßenverkehrsamt googelt, der muss die Suchergebnisse kritisch betrachten. Häufig liegen Angebote von Anbietern, die lediglich Geschäfte machen wollen und Leistungen anbieten, die teuer zu bezahlen sind, nur einen Klick entfernt.

Der Kreis rät daher eindringlich: Für alle Dienstleistungen und Informationen des Straßenverkehrsamtes sollten Bürger ausschließlich auf die „Original“internetseite des Kreises (www.en-kreis.de) zurückgreifen. Dort kann beispielsweise rund um die Uhr ein Termin vereinbart oder ein Wunschkennzeichen reserviert werden.

Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Pressesprecher Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, Fax: 02336/93 12062
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de