Kommunalwahl 2020: Wahlausschuss beschließt einstimmig Einteilung des Wahlgebietes
Breckerfeld Unter dem Vorsitz von Jürgen Seuthe, Wahlleiter der Kommunalwahl 2020, befasste sich der Wahlausschuss der Hansestadt mit der Bildung der Wahlbezirke, in denen die Mitglieder der Stadtvertretung im nächsten Jahr gewählt werden. Jürgen Seuthe erläuterte dazu die gesetzlichen Grundlagen des Kommunalwahlgesetzes, die dabei zu beachten sind. Er erinnerte daran, dass die Stadtvertretung bereits im Jahr 2017 beschlossen hat, von der Möglichkeit des Wahlgesetzes Gebrauch zu machen, die Mitgliederzahl der Stadtvertreter aus Kostengründen ab der Kommunalwahl 2020 von 32 auf 28 Ratsmitglieder herabzusetzen. 14 Ratsmitglieder werden im nächsten Jahr als Direktkandidaten/innen in den 14 Wahlbezirken gewählt. Die übrigen 14 Ratsmitglieder erreichen ihr Ratsmandat aufgrund der erreichten Stimmenzahl der an der Wahl teilnehmenden Parteien bzw. Wählergruppen nach deren vor dem Wahltag eingereichten „Reservelisten“.
Im übrigen wies Jürgen Seuthe als Wahlleiter auf die Grundsätze für die Bildung der Wahlbezirkseinteilung nach § 4 II und III des Kommunalwahlgesetzes hin. Sie betreffen folgende Punkte: Wahlbezirke müssen räumlich zusammenhängen, die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke darf nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen. Die Verwaltungsvorlage listete zudem auf, wie die Einwohnerzahl auf der Grundlage der Kommunalwahlordnung zu ermitteln ist: Das zuständige Ministerium des Innern des Landes NRW
hat dazu per Erlass den 30.04.2019 als Stichtag festgesetzt, an dem nach dem Melderegister der Hansestadt die Einwohnerzahl festzustellen ist. Danach Betrug die Einwohnerzahl der Hansestadt am Stichtag auf 8.673 Personen (deutsche Einwohner und Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit). Bei 14 Wahlbezirken ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 620 Personen. 25 % davon sind 155 Einwohner. Damit belaufen sich die zulässigen Abweichungen auf max. 775 nach oben sowie mind. 465 Einwohner nach unten. Diese Grenzen sind zwingend einzuhalten. Die Verwaltung ermittelte auf dieser Grundlage die Einwohnerzahlen in den bereits bei der Kommunalwahl 2014 gebildeten 14 Wahlbezirken der Hansestadt. Jürgen Seuthe: “ Wir stellten fest, dass
nur 2 Bezirke die vorgegebenen Werte nicht einhalten.“
Der Wahlbezirk 7 ( 777 EWO) liegt mit 2 EWO über der Höchstgrenze. Der Wahlbezirk 14 ( 829 EWO) liegt mit 54 EWO über der Höchstgrenze. Die Verwaltung schlug folgende Änderungen vor: Der Wahlbezirk 7 gibt die „Ackerstraße“ ( 17 EWO) an den Wahlbezirk 6 ab. Wahlbezirk 7 hat dann 760 EWO, Wahlbezirk 6 kommt dann auf 736 EWO. Wahlbezirk 14 gibt ab an Wahlbezirk 8 die Straßen „Am Turm“ (132 EWO) sowie „Am Heider Kopf“ die Hausnummern 69 bis 75 und 84 bis 90 (45 EWO). Wahlbezirk 14 kommt dadurch auf 652(EWO) , Wahlbezirk 8 auf 756 EWO.
Der Ausschuss beschloss abschließend einstimmig die Vorlage 36/2019 mit der Einteilung des Wahlgebietes in 14 Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 auf der Grundlage der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung. (OE)