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Der Rechnunghsprüfungsausschuss tagte am Donnerstag, 28.11.2019 im Rathaus und prüfte die Jahresrechnung 2018 der Hansestadt Breckerfeld. Einstimmig wurde der von der Verwaltung vorgelegte Jahresabschluss 2018 festgestellt und der festgestellte Jahresüberschuss von 6 463,53 € der Ausgleichsrücklage zugeführt. Gleichzeitig wurde dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung bezüglich des Jahresabschlusses 2018 erteilt

Breckerfeld Unter dem Vorsitz von Axel Zacharias tagte der Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Breckerfeld im Sitzungszimmer des Rathauses. Hauptpunkt des öffentlichen Teiles der Tagesordnung war die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt. In nichtöffentlicher Sitzung ging es nach der stichpunktartigen Prüfung der Rechnungsunterlagen um die Feststellung der Jahresrechnung 2018, die Zuführung des festgestellten Jahresabschlusses zur Ausgleichsrücklage und die Entlastung des Bürgermeisters. Die Haushaltsführung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen werden in regelmäßigen Abständen durch die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes NRW durchgeführt.

Kämmerin Sandra Schüler trug die Zahlen der Jahresrechnung 2018 im Ausschuss vor. Sie unterstrich dabei, dass das Jahresergebnis um 1,770 463,53 € besser besser ausfiel als bei der Haushaltsaufstellung erwartet worden war: „Der Etat 2018 wies ein Defizit von – 1 764 000 € aus. Der Jahresabschluss 2018 endete tatsächlich mit einem positiven Ergebnis in Höhe von + 6 463,53 €.“ Dieses Ergebnis sei nicht zu erwarten gewesen. Sie gab für die Verbesserung folgende Gründe an: Unerwartete ordentliche Erträge vor allem aus der Gewerbesteuer, steigende Grundstücksverkäufe im Baugebiet „Heider Kopf“ und die  Auflösung einer Pensionsrückstellung hätten ebenso zum positiven Jahresabschluss beigetragen wie Minderausgaben dadurch, das geplante Bauvorhaben nicht zur Ausführung kamen. Die für letztere bereitgestellten Mittel werde man in den Etat 2019 übernehmen.

Die Vorlagen 46/2019 und 47/2019, die vor der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses noch nicht öffentlich waren, sind inzwischen für die Ratssitzung am 19.12.2019 zur öffentlichen Nutzung freigegeben, weil der Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt hat, „dass der Schlussbericht keine Berichtsteile enthält, die vertraulich zu behandeln sind.“

Die Vorlage 46/2019, die den Jahresabschluss mit dem Jahresüberschuss 2018 von 6 463,53  € feststellt, dessen Zuführung zur Ausgleichsrücklage der Stadt vorsieht und den Zusatz enthält „Dem Bürgermeister wird gem. §96 (1) Satz 4 GO NRW aktuelle Fassung vorbehaltlos Entlastung bezüglich des Jahresabschlusses 2018 erteilt wurde einstimmig beschlossen. Ebenso einstimmig wurde die Vorlage 47/2019 angenommen. Dort heißt es: „Der Rechnungsprüfungsauschuss stellt fest und beschließt damit, dass die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses der Hansestadt Breckerfeld für das Jahr 2018 vorliegen. Es wird auf die Vorlage eines  Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 verzichtet.“

In den Erläuterungen zum Sachverhalt wird der Verzicht auf den Gesamtabschluss ausführlich begründet: Die Hansestadt Breckerfeld hält keine wesentlichen Beteiligungen  an „verselbstständigten Aufgabenbereichen“.  Dies bestätigte auch der Ennepe-Ruhr-Kreis als Kommunalaufsichtsbehörde der Stadt erneut wie auch schon für die Haushaltsabschlüsse der letzten Jahre. Deshalb sei die Aufstellung eines Gesamtabschlusses auch für 2018 nicht erforderlich.

(OE)