(pen) Wer in einem nichtakademischen Heilberuf tätig ist, muss melden, wenn er eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen oder beendet hat. Bei Angestellten dieses Berufsstandes liegt die Anmeldepflicht beim Arbeitgeber. Ansprechpartner im Ennepe-Ruhr-Kreis ist in beiden Fällen der Fachbereich Soziales und Gesundheit der Kreisverwaltung.
Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten, Hebammen, Altenpfleger und Notfallsanitäter, Podologen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger – für diese und weitere Berufe gilt eine entsprechende Vorgabe des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst. Diese macht es den Behörden möglich zu prüfen, ob jemand berechtigt ist, einen nichtakademischen Heilberuf auszuüben und eine Berufsbezeichnung zu führen. Zudem können ohne Anmeldebestätigung des Gesundheitsamtes keine Leistungen mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Einzelheiten zum Anmeldeverfahren und alle notwendigen Formulare sind auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises (www.en-kreis.de).zu finden. Rückfragen beantwortet der Fachbereich Soziales und Gesundheit telefonisch (02336/932650) oder schriftlich (Email: Medizinalaufsicht@en-kreis.de.)