neuer Slide - copy
SliderFrhjahraufderStrassenbahntrasse
MoHochstrasse044DenkmalWohnh2020.jpeg
MoHochstrasse055DenkmalWohnh2020.jpeg
neuer Slide
Breckerfeld gefällt.de 005
Monat 2022-11 124.1 Wengeberg
P1030590Steingro1.jpeg
previous arrow
next arrow

Der Wahlausschuss der Hansestadt zieht die Konsequenz aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 29.12.2019 und nimmt einstimmig Änderungen an der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl in diesem Jahr vor.

Breckerfeld Unter dem Vorsitz von Wahlleiter Jürgen Seuthe beschäftigte sich der Wahlausschuss der Hansestadt am Dienstag mit der Vorlage der Verwaltung 1/2020 „Überarbeitete Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20.12.2019 – VerfGH 35/19 – .“

Jürgen Seuthe erläuterte die Vorlage: „Der VerfGH NRW hat sich im damaligen Verfahren im Dezember 2020 zwar in erster Linie der Abschaffung der Stichwahlen bei den Bürgermeisterwahlen in NRW befasst und dies in seinem Urteil für unvereinbar mit der Landesverfassung NRW erklärt, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das bestehende Kommunalwahlgesetz KWahlG NRW in § 4 II  S. 3 einer  „verfassungskonformen Auslegung  der Regelungen“  zur Einteilung des Wahlgebietes einer Gemeinde oder Stadt in Wahlbezirke bedürfe.“ Da der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 29. Oktober 2019 die Einteilung des Wahlgebietes aber auf der Grundlage der damals gültigen Vorschriften vorgenommen habe, sei jetzt einer Überarbeitung der damaligen Einteilung notwendig.

Die Verwaltung habe die Überarbeitung in der Vorlage 1/2020 zusammengefasst: Während bisher die Regelung galt, dass die Wahlbezirke in ihrer Einwohnerzahl und Wählerzahl um 25 % abweichen konnten gelte neu eine Abweichung von nur noch 15 %. Grundlage für die jetzt neue Einteilung sei die Einwohnerzahl der Hansestadt zum 30.04. 2019 mit  8673 Personen. Bei 14 Wahlbezirken ergibt sich daraus eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 620 Personen. 15 % davon  sind 93 Einwohner. Daraus folgt: Die zulässigen Abweichungen in jedem Wahlbezirk liegen zwischen max. 713 Einwohner nach oben sowie mind. 527 Einwohner nach unten.

Da bei der Bildung der Wahlbezirke auch die Zahl der Wahlberechtigten beachtet werden muss, hat die Verwaltung zum Stichtag auch die Wählerzahl festgestellt: Sie beträgt 7435 Personen. Diese Zahl geteilt durch 14 ergibt einen durchschnittlichen Wert von 531 Personen. 15 % davon sind 80 Wahlberechtigte. Die zulässigen Abweichungen belaufen sich  hier somit auf max. 611 Personen nach oben und  mind. 451 Personen nach unten.

Wahlleiter Jürgen Seuthe abschließend: „Nach diesen Vorgaben hat die Verwaltung in der Vorlage 1/2020 einen pragmatischen Vorschlag vorgelegt, der alle neuen Vorgaben beachtet.“ Die Mitglieder des Wahlausschusses stimmten der überarbeiteten Einteilung des Wahlgebietes in 14 Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 einstimmig zu.

(OE)

Anlagen:

Wahlbezirke