Corona: Landrat Olaf Schade in Quarantäne, Kreisausschuss abgesagt
(pen) Landrat Olaf Schade muss sich in den nächsten 14 Tagen in häuslicher Quarantäne aufhalten und wird seine Dienstgeschäfte damit in Hattingen erledigen. Diese Anordnung hat er vom Gesundheitsamt erhalten, weil er Ende vergangener Woche an einer Sitzung teilgenommen hat, bei der ein im Nachhinein positiv Getester anwesend war.
Angesichts der weiterhin sehr dynamischen Entwicklung und der gestern von der Landregierung verkündeten Einschränkungen für öffentlichen Leben in Nordrhein-Westfalen, wurde die Sitzung des Kreisausschusses, die am heutigen Montag stattfinden sollte, kurzfristig abgesagt.
Die für den Landrat angeordnete Quarantäne, nimmt die Kreisverwaltung zum Anlass, das Verfahren zu erklären.
Für Kontaktpersonen, also Menschen, die engen Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. „Dies erfolgt zunächst mündlich, wenig später dann schriftlich in Form einer so genannten Ordnungsverfügung. Diese enthält auch alle notwendigen Hinweise inklusive der Aussage, dass die Quarantäne verpflichtend ist“, so Astrid Hinterthür, Leiterin des Fachbereiches Soziales und Gesundheit der Kreisverwaltung.
Entwickeln die Kontaktpersonen in der Zeit der Quarantäne keine Symptome, können sie ihr Zuhause nach Ablauf der 14 Tage und erfolgter Genehmigung durch das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises wieder verlassen. „Während der Quarantäne erhalten die Betroffenen täglich einen Anruf von uns. Wir dokumentieren anschließend ihre Angaben zu ihrem Gesundheitszustand“, so Hinterthür.
Wenn in der Quarantäne der engen Kontaktperson Symptome auftreten, wird auf das Coronavirus getestet. Fällt der Test positiv aus, handelt es sich um einen bestätigten Fall. Ist das Ergebnis negativ, dauert die Quarantäne dennoch bis zum vorgesehenen Termin weiter an. Wichtig hierbei ist: Symptome können tatsächlich bis zum 14. Tag auftreten, daher kann ein Test beispielsweise am 4. Tag negativ, am 14. Tag aber positiv ausfallen.
Corona-Erkrankte können aus der Quarantäne entlassen werden, wenn sie seit mindestens 48 Stunden fieberfrei und seit mindestens 24 Stunden symptomfrei sind. Ist dies der Fall, werden zwei Abstriche im Abstand von 24 Stunden durchgeführt. Nur wenn beide negativ ausfallen, kann die Quarantäne aufgehoben werden.
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