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Corona: Osterfeuer sind unzulässig

Wegen der Corona-Pandemie sind öffentliche Osterfeuer als Brauchtumsfeuer unzulässig.

Die CornonaSchVO beinhaltet in §11 ein Verbot für Veranstaltungen und Versammlungen. In § 12 wird vorgegeben, dass Zusammenkünfte und Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen untersagt sind. Deshalb hat das Umweltministerium NRW ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Jahr 2020 alle Osterfeuer verboten sind.

Osterfeuer, die in der Vergangenheit von der Hansestadt Breckerfeld genehmigt wurden, können im Jahr 2021 wieder zugelassen werden.