Härtere Strafen für Raser, rücksichtslose Parker und Poser
(pen) Ohne jeden Zweifel: Am besten sichersten und fairsten läuft es im Straßenverkehr für alle Beteiligten, wenn die vom Gesetzgeber vorgegebenen Regeln eingeladen werden. Wie immer im Leben gilt aber auch: Wer Regeln verletzt, muss mit Strafen rechnen. Und diese, so der Hinweis des Ennepe-Ruhr-Kreises, sind für Verkehrsteilnehmer seit Ende April zum Teil deutlich härter geworden.
Wer zu schnell unterwegs ist, muss grundsätzlich tiefer in die Tasche greifen. Bis zur 20-km/h-Marke verdoppeln sich die möglichen Bußgelder. Bis 10 km/h zu schnell drohen innerorts nun 30 Euro, bis 15 km/h 50 Euro und bis 20 km/h 70 Euro. Außerorts sind es 20, 40 und 60 Euro.
Deutlich schneller droht Rasern nach den neuen Vorgaben ein einmonatiges Fahrverbot. Lagen die Grenzen dafür bisher bei 31 km/h innerorts und 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, lauten die neuen Werte 21 km/h und 26 km/h. Punkte im Fahreignungsregister inklusive. Und: Anders als bisher kann der Führerschein schon beim ersten zu schnellen Fahren befristet weg sein.
Rücksichtslose Parker werden nach Angaben der Kreisverwaltung ebenfalls deutlich stärker zur Kasse gebeten. Für das Parken oder Halten in zweiter Reihe werden 55 Euro (bisher 20), mit Behinderung bis 110 Euro fällig. Wer sein Fahrzeug auf einem Geh- oder Radweg abstellt, zahlt 55 Euro (bisher 20), wird jemand gefährdet oder behindert drohen bis zu 100 Euro und ein Punkt.
Wer das Schild „Parkplatz für Schwerbehinderte“ ignoriert, ist mit 55 Euro (bisher 35) dabei, wer an engen oder unübersichtlichen Stellen parkt, zahlt 35 Euro (bisher 15). Auch wer ordnungsgemäß parkt muss aufpassen. Fehlt die Parkscheibe oder ist das Parkticket ablaufen, kostet dies mindestens 20 Euro (bisher 10), je nach Dauer auch bis 40 Euro (bisher 30).
Und wer meint, unnötig hin- und herfahren zu müssen und damit andere mit Lärm und Abgas belästigt („Auto-Poser“), für den gilt zukünftig einer Strafe von bis zu 100 und damit ein Plus von 80 Euro.
Weitere Neuerungen: Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit – also maximal 10 km/h – vorgeschrieben, wer keine Rettungsgasse bildet, erhält einen Strafenstrauss aus Bußgeld zu 320 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister und das Nutzen von Blitzer-Apps während der Fahrt wird mit 75 Euro in Rechnung gestellt.
Für Radfahrer sind mit den neuen Regeln vor allem Vorteile und mehr Sicherheit verbunden. Aus dem bisher „ausreichenden Abstand“, der beim Überholen von Fahrrädern einzuhalten war, macht die neue Straßenverkehrsordnung klar definierte Mindestabstände. Diese liegen innerorts bei 1,5 Metern und außerorts bei 2 Metern.
Zudem gilt der Grünpfeil an Ampeln jetzt auch für Radwege und Radfahrstreifen. Teurer wird allerdings, so die Warnung aus dem Schwelmer Kreishaus, das unerlaubte Fahren auf dem Bürgersteig. Hier fallen zukünftig 25 statt 15 Euro, mit Gefährdung 35 statt 25 Euro an.
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