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Hygienekonzept für die Sportvereine

Bildschirmfoto 2019-01-11 um 13.27.23(WK) Das Konzept gilt für den Sport- und Übungsbetrieb in den Sporthallen sowie auf den Freiluftanlagen sowie der Tennisanlage mit Ausnahme der Mannschaftssportarten Fußball, Volleyball, Badminton (keine Einzel) und Tennis (keine Einzel).

Das Konzept setzt voraus, dass der Sportbetrieb durch entsprechende positive Verordnungen des Landes NRW möglich ist.

 

Allgemeine Hygiene-Standards:

Alle Sportler/innen sind verpflichtet, beim Eintreffen und Verlassen der Sportstätte einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Generell soll auf den Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet werden. Körperkontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren, d.h. auf Händeschütteln, in den Arm nehmen wird verzichtet. Die Desinfektion von Übungsmatten und Sportgeräten nach jedem Gebrauch wird durch die ÜL sichergestellt. Bei der Nutzung von Übungsmatten muss ein Handtuch auf die Matten gelegt werden. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist aktuell nicht möglich. Den Teilnehmern wird empfohlen, auf die Nutzung von Fahrgemeinschaften vorrübergehend zu verzichten. Sportler mit Krankheitssymptomen dürfen an Übungs- und Sportveranstaltungen nicht teilnehmen.

Maßnahmen vor den Übungseinheiten:

Die Teilnehmer sollen vor der Teilnahme am Sportbetrieb über die neuen Abläufe informiert werden. Dies betrifft insbesondere Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes beim Eintreffen und Verlassen der Sportstätte; Mitführen eines Handtuches (Hallenbetrieb); Keine Umkleide- und Duschmöglichkeit Die ÜL müssen ihre Konzepte anpassen, d.h. Bewegungen durch die Halle sind nicht mehr möglich. Sie tragen einen Mund-Nasenschutz, der während der Sporteinheit abgenommen werden kann. Auf den Sportflächen (Hallenbetrieb Individualbetrieb) werden Bereiche abgesteckt, in dessen Innenraum sich der Sportler bewegen darf. So wird ein Mindestabstand von 1,50 m sichergestellt. Die maximale Teilnehmerzahl bemisst sich an der Zahl der freien Bereiche. Für die Sportart Turnen werden gesonderte Abstandsregeln definiert.

Ergänzend zu den o.a. Festlegungen müssen für einzelne Übungs- und Sportstunden konkrete Abläufe festgelegt werden:

Konkreter Ablauf , Individualkurse Gymnastik :

Nach Ankunft (mit Mund-Nasenschutz) werden an einem zur Verfügung stehenden kontaktfreien Desinfektionsgerät die Hände desinfiziert. Danach begibt sich der Sportler direkt zum Sportraum in einen freien Bereich. Hier kann der Mund-Nasenschutz abgenommen werden.

Der Bereich darf während der Übungseinheit nicht verlassen werden. Nach dem Ende der Sporteinheit muss der Mund-Nasenschutz wieder aufgesetzt werden. Die Sportler direkt zum Sportraum in einen freien Bereich. Hier kann der Mund-Nasenschutz abgenommen werden.

Für eventuelle Fragen stehen wir vom SSV gerne zu Verfügung.

Meine Mail-Adresse W-Koeppen@t-online.de