neuer Slide - copy
SliderFrhjahraufderStrassenbahntrasse
MoHochstrasse044DenkmalWohnh2020.jpeg
MoHochstrasse055DenkmalWohnh2020.jpeg
neuer Slide
Breckerfeld gefällt.de 005
Monat 2022-11 124.1 Wengeberg
P1030590Steingro1.jpeg
previous arrow
next arrow

In der Sitzung der Stadtvertretung machten Bürgermeister Dahlhaus und Kämmerin Sandra Schüler deutlich: Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf die aktuelle Finanzsituation der Hansestadt Breckerfeld. Zusatzkosten und sinkende Steuereinnahmen sind zu erwarten.

Breckerfeld Die Stadtvertretung befasste sich in ihrer letzten Sitzung mit den direkten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt der Hansestadt Breckerfeld. Wie überall in Deutschland erließ auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW am 13. März 2020 ein Betretungsverbot in sämtlichen Kindertageseinrichtungen und allen schulischen Gemeinschaftseinrichtungen, um dadurch die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Am 16. April erfolgte eine Verlängerung bis zur inzwischen erfolgten Wiedereröffnung der Einrichtungen vor kurzer Zeit. Betroffene waren dabei neben den Kindergärten auch die Kinderbetreuung in Kleingruppen und auch die „Offene Ganztagsschule (OGS)“, für deren Nutzung die Erziehungsberechtigten oder das Jugendamt monatliche Beiträge aufbringen müssen.

Bürgermeister André Dahlhaus erläuterte zu diesem Komplex in der Stadtvertretung die Vorlage  8 / 2020″ Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Tagesbetreuung und zur Betreuung in der offenen Ganstagsschule (OGS) sowie in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten im Zuge von COVID-19 für die Monate April, Mai, Juni und Juli 2020.  André Dahlhaus erläuterte die Vorlage: „Es gibt zwar keine gesetzlichen Regelungen zum voraussetzungslosen Erlass der monatlichen Elternbeiträge. Im Regelfall müssten ein vollständiger oder ein teilweiser Erlass auf Antrag unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Antragsteller erfolgen.“ Dazu sei allerdings eine Änderung der  gültigen  Elternbeitragssatzung der Stadt notwendig, deren Erstellung sehr zeitaufwendig sei. Dahlhaus: „In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern kurzfristig ein positives Signal und Rechtssicherheit. Mit unserem Beschlussvorschlag in dieser Vorlage für die Aussetzung der Beitragserhebung für die Monate April, Mai, Juni und Juli schafft die Stadtvertretung die notwendige Rechtssicherheit.“

Kämmerin Sandra Schüler nutzte den Beratungspunkt zur Darstellung der Auswirkungen der Coronakrise auf die aktuelle Finanzsituation der Hansestadt. Sandra Schüler: „Der Verzicht auf die Elternbeiträge beziffert sich insgesamt auf 148 189,01 €. (Kindertagespflege – 16 825,81 € Kindertageseinrichtungen, Betreuung OGS – 47 850,29 €). „Sie rechne zusätzlich mit weiteren Mehrausgaben im Bereich des Jugendamtes, das sich allerdings noch nicht geäußert habe. Dazu gebe es noch eine Reihe von erheblichen Mindereinnahmen, die auf den städtischen Haushalt zukommen: „Gemäß der Mai-Steuerschätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ sind Mindereinnahmen in Höhe von 535 000 € beim Anteil der Stadt an der Einkommenssteuer und 41 000 € beim Anteil an der Umsatzsteuer zu erwarten.“ Noch erheblicher sei nach eigener Schätzung der Verwaltung der zu erwartende Ausfall von Einnahmen bei der Gewerbesteuer mit – 1 008 000 €. Zu all diesen Summen müsse dann noch 25 000 € zusätzliche Kosten für Hygienemaßnahmen in städtischen Einrichtungen und zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 5 000 € für die anstehende Kommunalwahl addieren. Frau Schüler hatte am Ende auch eine gute Nachricht: „Die Landesregierung von NRW hat beschlossen, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung einhergehenden Einnahmeausfälle der Kommunen die Beträge für die Monate April und Mai zu 50 % zu übernehmen. Für die Monate Juni und Juli sollen noch 25 % von Seiten des Landes übernommen werden.“

Nach ausführlicher Diskussion stimmte die Stadtvertretung der Vorlage 8 /2020 einstimmig zu.

Vor dem Hintergrund der aktuell dargestellten angespannten Haushaltssituation der Hansestadt führte unter Punkt 5 der Tagesordnung ein Antrag der FDP-Ratsfraktion zu einer heftigen Diskussion: „Die FDP-Fraktion beantragt ab dem 1.07.2020 bis zum 31.12.2020 die Grundsteuer A auf 170 Punkte und die Grundsteuer B auf 460 Punkte abzusenken.“ (Zur Erläuterung: Aktuell  270 Punkte Grundsteuer A, 560 Punkte  Grundsteuer B). Für seine Fraktion begründete Ulrich Ferron den Antrag mit den Belastungen, die die Corona- Pandemie den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt bringt: „Beide Steuern werden, anders als die Gewerbesteuern, unabhängig von der individuellen Situation der Steuerpflichtigen erhoben.“ Durch die Senkung der Grundsteuer A auf nicht bebaute Grundstücke würden besonders die Landwirte entlastet, die schon jetzt weniger für ihre Produkte pandemiebedingt erhalten. Die Senkung der Grundsteuer B für alle bebauten Grundstücke käme sowohl allen Mietern wie Wohnungsbesitzern zugute. Die Einnahmeausfälle der Stadt bezifferte er mit 9 500 € bei der Grundsteuer A und mit 136 500 € bei der Grundsteuer B. Fakten prägten die vom Bürgermeister sachlich moderierte  heftige Debatte.

Der Bürgermeister betonte als erstes: „So ist der Antrag nicht abstimmungsfähig: Beide Steuern sind Jahressteuern. Dies bedeutet: Die Senkung kann nur wirksam rückwirkend  ab 1.01.2020 beschlossen werden. Das hat einen Einnahmeverlust von knapp 300 000 € zur Folge.“ Dazu kämen die Kosten für eine völlig neue Veranlagung aller betroffenen Steuerzahler der Grundsteuer A und B für 2020, verbunden mit Steuerrückzahlungen für das 1. Halbjahr innerhalb von 3 Tagen nach Erstellung des neuen Steuerbescheides. André Dahlaus: „Der hohe Verwaltungsaufwand erfordert zusätzlich nicht vertretbare Kosten.“

Die Sprecher von CDU, SPD und Grünen lehnten den Antrag ab: „Populistisch, Aufwand zu hoch, angesichts der gerade diskutierten aktuellen Haushaltsprobleme nicht zu verantworten.“  Bei 2  Ja- Stimmen und 5 Enthaltungen wurde der Antrag der FDP mit sehr großer Mehrheit abgelehnt.

(OE)

Der Bericht wird fortgesetzt.