Betreff: Am Dienstag, 3. November 2020, trifft sich die Stadtvertretung der Hansestadt Breckerfeld um 17.30 Uhr zu ihrer konstituierenden Sitzung nach der Neuwahl im September im Martin-Luther-Haus.
Breckerfeld Unter den Bedingungen der neuesten Coronaschutzverordnung vom 30.10.2020 des Landes NRW trifft sich die Stadtvertretung am Dienstag, 3.11.2020 um 17.30 Uhr zu ihrer ersten Sitzung nach der Neuwahl im Martin-Luther-Haus. Traditionell leitet nach den gültigen gesetzlichen Regelungen des Landes NRW das älteste neugewählte Ratsmitglied die konstituierende Sitzung zu Beginn mit den Tagesordnungspunkten 1. Eröffnung der Sitzung, 2. Bestellung von Schriftführern und 3. Einführung des Bürgermeisters. In diesem Jahr fällt diese Rolle Wolfgang Duchscherer zu, der sein Ratsmandat über die Reserveliste der Partei Bündnis 90/ Die Grünen erhalten hat.
Nach dem, was bisher bekannt ist, wird Wolfgang Duchscherer in der jetzt beginnenden Ratsperiode der Fraktion der Grünen nicht angehören. Wegen eines Vorkommens im zurückliegenden Wahlkampf, nach dem Herr Duchscherer noch vor dem Wahltermin seinen Verzicht auf sein Ratsmandat erklärt hatte, nahm er das Ratsmandat nach der Wahl trotzdem an. Daraufhin gab der Ortsverband Breckerfeld der Partei der Grünen am 10.10.2020 folgende Stellungnahme ab: „Wolfgang Duchscherer hat uns mitgeteilt, dass er sein über die Reserveliste der Grünen Breckerfeld errungenes Mandat im Rat der Stadt Breckerfeld – entgegen seiner früheren Ankündigung – annehmen wird. Aus unserer Sicht handelt es sich hier um eine Täuschung des Wählers sowie der eigenen Partei, die eine Zusammenarbeit für uns unmöglich macht. Wolfgang Duchscherer wird keiner gemeinsamen Fraktion der Grünen angehören.“
Bürgermeister André Dahlhaus wird nach seiner Einführung die Leitung der Sitzung übernehmen. Dabei geht es um folgende Sachverhalte: Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder, Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters, Wahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters, Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters. Es ist damit zu rechnen, dass es wie bisher bei 2 Stellvertretern des Bürgermeisters bleibt und die bisherigen Stellvertreter Thomas Lay ( CDU) als 1. Stellvertreter und Uwe Manthey (SPD) als 2. Stellvertreter des Bürgermeisters wiedergewählt werden.
Im weiteren Teil der Sitzung geht es um die Bildung der Fachausschüsse der Stadtvertretung: Die bisherigen Ausschüsse sollen wieder gebildet werden und wie bisher 15 Mitglieder haben. Anschließend werden auf der Grundlage der von den Fraktionen benannten Namen die Ausschussmitglieder und ihre Vertreter/innen gewählt, die Ausschussvorsitze nach einem mathematischen Schlüssel den Fraktionen zugeteilt sowie die Ausschussvorsitzenden und ihre Stellvertreter bestimmt. Da die Fraktionen sich erst nach dem 1. November konstituieren konnten (bis dahin war rechtlich der alte Rat noch im Amt), sind dem Verfasser noch nicht alle Namen der neuen Fraktionsführungen bekannt: Rainer Giesel und Axel Zacharias bleiben Sprecher der CDU-Ratsfraktion. Arno Förster und neu Jefferson Gerbothe sind das Führungsduo der SPD-Fraktion. Von den übrigen Fraktionen ( Grüne, WG und FDP) gibt es noch keine Äußerungen.
Die Wähler sorgten bei der Kommunalwahl 2020 im September für klare Mehrheitsverhältnisse in der Stadtvertretung der Hansestadt Breckerfeld: Bürgermeister André Dahlhaus (CDU)wurde im 1. Wahlgang mit 88 % wiedergewählt. Die CDU wurde mit 48 % der Wählerstimmen stärkste politische Kraft in der Hansestadt. Sie gewann alle 14 Stimmbezirke in direkter Wahl und erhielt 1 Mandat über die Reserveliste. Mit 15 Ratsmitgliedern stellt sie die stärkste Fraktion in der 30-köpfigen Stadtvertretung. Die SPD-Fraktion hat 5, die Fraktion der Grünen 4, die Wählergemeinschaft 3 und die FDP 2 Mitglieder. Als fraktionsloses Mitglied wird Wolfgang Duchscherer der Stadtvertretung angehören. Für ihn gilt in NRW nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO) folgende Regelung: Ein fraktionsloses Ratsmitglied kann natürlich in der Stadtvertretung wie jedes andere Mitglied mitarbeiten und abstimmen. Einschränkungen gibt es aber bei der Mitarbeit in den Ausschüssen des Rates. In § 58 Abs. 1 GO heißt es: „Ein Ratsmitglied hat das Recht, mindestens in einem der Ausschüsse als Mitglied anzugehören.“ Es kann allerdings dort nur mit beratender Stimme mitarbeiten (kein Antragsrecht und kein Stimmrecht).
(OE)