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Monat 2022-11 124.1 Wengeberg
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Die Stadtvertretung Breckerfeld tagte unter Pandemie-Bedingungen ( Abstand einhalten, Mund-Nasenschutz tragen) in ihrer 1. Sitzung nach der Kommunalwahl im Martin-Luther-Haus. Eröffnet wurde die Sitzung – wie es nach Neuwahlen üblich ist – durch den aktuellen Alterspräsidenten Wolfgang Duchscherer.

Breckerfeld: Wolfgang Duchscherer, fraktionslos, eröffnete die konstituierende Sitzung der Stadtvertretung Breckerfeld am Dienstag im Martin-Luther-Haus.  Sein besonderer Gruß galt dem wiedergewählten Bürgermeister und den 6 neugewählten Mitgliedern der Stadtvertretung. Unter seiner Leitung wurden unter Punkt 2 der Tagesordnung die Mitarbeiter des Hauptamtes Nina Schülken und Tim Buck als neue Schriftführer für die Sitzungen der Stadtvertretung bestellt. Im Namen der gesamten Stadtvertretung gratulierte er unter Punkt 3 der Tagesordnung André Dahlhaus zur großen Mehrheit von fast 88 % der abgegebenen Stimmen zu seiner Wiederwahl für die nächsten 5 Jahre und führte ihn offiziell ins Amt ein.

Bürgermeister André Dahlhaus bedankte sich beim Alterspräsidenten für dessen freundliche Worte. Sein besonderer Dank galt anschließend allen Wählerinnen und Wählern, die ihm am 13.09.2020 ihre Stimme gegeben haben, damit er seine Arbeit fortsetzen kann: „Das Amt des Bürgermeisters ist in einer Demokratie ein Amt auf Zeit.“ Er sehe die Wiederwahl nicht als selbstverständlich an. Als gewählter Bürgermeister müsse man sich beim Wähler immer wieder neu um dessen Vertrauen bewerben. Er werde sich in den kommenden 5 Jahren bemühen, für alle Breckerfelder ein offenes Ohr für die großen aber selbstverständlich auch für die kleinen Probleme zu haben, die das örtliche Zusammenleben nun mal so mit sich bringt.

Anschließend gratulierte er allen Mitgliedern der neuen Stadtvertretung zur ihrer Wahl. „Viele von ihnen sind bereits viele Jahre und sogar Jahrzehnte in der Kommunalpolitik aktiv. Ich bin sicher: Sie bringen uns durch ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen in der Entwicklung unserer Stadt weiter.“ Sein besonderer Gruß galt auch den 6 neuen Mitgliedern Anika Altenbeck, Christoph Altenbeck, Heiner Born, Nina Janßen, Thorsten Pettenpohl und  Katrin Rutenbeck: „Ich bin davon überzeugt, dass auch Sie viel dazu beitragen werden, die Stadt weiterzuentwickeln – denn ich glaube, Sie bringen einen „neuen Blick“ von außen mit, der manchmal auch entscheidend sein kann.“

Abschließend wies der Bürgermeister auf viele anstehende Probleme hin, die die Stadtvertretung jetzt in der Corona-Krise aber auch darüber hinaus lösen und die dazu notwendigen Maßnahmen realisieren muss. Realistisch machte er deutlich, dass bedingt durch die finanziellen Belastungen durch die Pandemie und sinkende Steuereinnahmen die Problemlösungen nicht immer einfach zu realisieren sein werden: „Auch an unserem Haushalt werden die Auswirkungen der Corona-Krise nicht spurlos vorübergehen. Gleichzeitig können wir uns als Stadt glücklich schätzen, dass Rat und Verwaltung in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet haben. Wir können durch die vernünftige Politik in den vorangegangenen Jahren – ohne wie in vielen anderen in der Haushaltssicherung befindlichen Kommunen – weiterhin eigenverantwortlich und manchmal auch kurzfristig bei Investitionen entscheiden, was hier bei uns notwendig ist.“

André Dahlhaus beendete seine Rede zur Wiederwahl mit einem Appell an alle Akteure: „Bei allen anstehenden Entscheidungen ist es unsere Pflicht, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu entscheiden. Dafür wurden wir gewählt. „In der Ratsarbeit habe die Sacharbeit vorne zu stehen. Für persönliche Angriffe dürfe es keinen Raum geben. In der Sache könne man streiten, aber am Ende gehe es gerade bei wegweisenden Entscheidungen um eine breite – oder noch besser einstimmige – Entscheidung: „Ich werde daran arbeiten, dass auch künftig der Konsens im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen wird.“ Zum Schluss dankte er seinem gesamten Team im Rathaus für die  Unterstützung in den vergangenen 5 Jahren.

In kurzen Stellungnahmen unterstrich Rainer Giesel (CDU) für seine Fraktionen seine Bereitschaft zur Fortsetzung der sachorientierten und auf Konsensfindung ausgerichteten Zusammenarbeit in der kommenden Ratsperiode. Als Beispiel dazu nannte Rainer Giesel die Zustimmung aller Ratsfraktionen zur Beschaffung von insgesamt 38 Luftreinigungsgeräten  (Stückpreis  rd. 1.500 € ) für alle Grundschulklassen und Kindergartengruppen, die mit „H – 14 – Filtern zur Entfernung von Aerosolen aus der Raumluft ausgestattet sind. Giesel weiter: „Darüber hinaus hat die Stadt der Ev. Landeskirche als Träger der Sekundarschule St. Jacobus angeboten, die Beschaffung solcher Geräte auch für deren Klassenräume teilweise finanziell zu unterstützen. Eine Antwort des kirchlichen Trägers stehe noch aus.

Zügig lief die Bildung der Ausschüsse, ihre Besetzung mit jeweils 15 Mitgliedern und die Benennung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter ab. Das gleiche gilt für die Bestellung der Vertreter /innen der Stadt in Beiräten, Ausschüssen und anderen Gremien. Mit diesen einstimmigen Entscheidungen wurden die Voraussetzungen für die künftigen Beratungen zur Stadtentwicklung in den Fachausschüssen geschaffen.

Am Ende der Sitzung fasste die Stadtvertretung einen wichtigen Beschluss, um auch in Pandemiezeiten, in denen  das Land  NRW auf der Grundlage des Infektions- und Befugnisgesetzes ( IfSBG-NRW) im Land Nordrhein-Westfalen eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ feststellen kann. Die Verwaltungsvorlage 32/ 2020 erläutert das mögliche Vorgehen der Stadt in einer solchen Situation. Der Landtag in Düsseldorf hat dazu bereits im Frühjahr 2020 die Gemeindeordnung im § 60 G0 geändert. Wenn das Land eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ nach § 11 IfSBG-NRW feststellt, kann der Rat mit zwei Drittel seiner Mitglieder feststellen, sämtliche Entscheidungen des Rates vom Rat auf den Hauptausschuss zu übertragen. Die Übertragung dieser Entscheidungen gilt für den Zeitraum, dem der Landtag in einem separaten Gesetz festlegt. Momentan hat der Gesetzgeber diese First auf den 30.11.2020 festgesetzt. Daneben kann auch die Stadtvertretung eine Frist bestimmen, wie lange die Übertragung längstens gelten soll: Dies hat die Stadtvertretung bis zum 31.01.2020 beschlossen.

Die Vorlage macht deutlich: Angesichts der vielen Appelle von Bund und Land an die Bevölkerung, Kontakte möglichst zu meiden, die nicht zwingend erforderlich sind, erscheine es nicht zielführend, bei einer Verlängerung der bestehenden Beschränkungen über den 30.11.2020 hinaus eine weitestgehend „normale  Ausschuss- und Ratsarbeit stattfinden zu lassen.

Man einigte sich auf folgende denkbare Szenarien:

1. Falls die epidemische Lage nur bis zum  30.11.2020 festgestellt bleibt, ist beabsichtigt, nicht von den Sonderbefugnissen des Haupt-und Finanzausschusses Gebrauch zu machen.

2.  Falls die epidemische Lage bis in den Dezember 2020 verlängert werden sollte, sind dringend notwendige Entscheidungen (z.B. Gebührenhaushalte 2021, Jahresabschluss 2019, Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen…)  seitens des Haupt- und Finanzausschusses zu treffen und auch Sitzungen der Pflichtausschüsse (Wahlprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss) vor den Entscheidungen im Haupt- und Finanzausschuss notwendig.

3.  Falls die epidemische Lage in das Jahr 2021 weiter verlängert werden sollte, sei dann interfraktionell im Ältestenrat noch zu entscheiden, in welcher Form der Haushaltsplan für das Jahr 2021 verabschiedet bzw. wie die Ausschuss- und  Ratsarbeit weitergehen soll.“

Die Vorlage wurde einstimmig von der Stadtvertretung beschlossen.  

(OE)