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Monat 2022-11 124.1 Wengeberg
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Die Hansestadt erhält vom Land NRW Fördermittel in Höhe von 94 544,21 € für den Bau einer Aufzuganlage und die Einrichtung eines Behinderten-WCs im heimischen Rathaus

Breckerfeld Im Zuge der zur „Brandschutztechnischen Sanierung des Rathauses“ setzte die Hansestadt Breckerfeld auch Maßnahmen zum Barriereabbau und zur Sicherung des barrierefreien Zugangs zu sämtlichen Etagen des Rathauses in die Realität um. Zur Finanzierung der Baumaßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit, die insgesamt 279.233,57 Euro kosteten, beantragte die Kämmerei Fördermittel nach dem „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInFöG NW)“ gemäß Kapitel I.

Um diese Mittel zu erhalten, sieht das Gesetz folgendes Prozedere vor: Nach § 8 Abs.4 des Gesetzes zur Umsetzung des KInFöG NW muss die zweckentsprechende Verwendung der bewilligten Fördermittel durch die örtliche Rechnungsprüfung bescheinigt werden. Stadtkämmerin Sandra Schüler erläuterte dazu die Vorlage 31/2020in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am letzten Montag: „Die Investitionskosten für das WC (22.647,54 €) und den Aufzug (256.586,03 €) belaufen sich auf somit 279.233,37 €. Nach den Förderrichtlinien hat die Stadt davon als Mindestanteil 10 % , also 27.923,36 € zu tragen. Da der zur Verfügung gestellte Fördermittelhöchstbetrag jedoch bei 94.544,21 € liegt, konnte die Stadt den gesamten Förderbetrag abrufen.“ Unterm Strich blieb am Ende die Summe von 184.689,36 € ( rd. 66 % der Gesamtkosten ) als Eigenanteil zu zahlen.

Der Ausschuss stimmte der Verwaltungsvorlage einstimmig zu.

(OE)