Corona: Reisende sollten Quarantäne- und Testpflicht-Regeln beachten
(pen) Risikogebiete, Virusvarianten-Gebiete und Hochinzidenz-Gebiete: Je nachdem, aus welcher Region Reisende nach Nordrhein-Westfalen kommen, müssen sie neben der Meldepflicht auch Quarantäne- und Testpflicht-Regeln beachten. Was genau, das steht in den jeweils aktuellen Corona-Einreiseverordnungen von Bund und Land. Das Beachten lohnt sich, kommen Reisende diesen Regeln nicht unmittelbar nach, werden dies von den zuständigen Ordnungsbehörden gegebenenfalls Bußgeldern geahndet.
Einreise aus Risikogebiet
Wer aus einem vom Robert-Koch-Institut gelisteten Risikogebiet im Ausland nach Nordrhein-Westfalen einreist, muss grundsätzlich eine zehntägige Quarantäne antreten. Vermieden werden kann dies allerdings, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Corona(schnell)test unterziehen und das Ergebnis negativ ist.
Einreise aus Virusvarianten-Gebiet
Als Virusvarianten-Gebiete gelten solche Regionen, in denen sich gefährliche Mutationen des Corona-Virus verbreiten. Dies ist derzeit beispielsweise in Brasilien, Großbritannien, Irland und Südafrika der Fall. Eine tagesaktuelle und vollständige Liste findet sich auf der Internetseite des RKI.
Bürgerinnen und Bürger aus Nordrhein-Westfalen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise nach Deutschland in einem solchen Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, haben zwei Dinge zu beachten. Zum einen müssen sie schon bei der Einreise einen Nachweis über einen maximal 48 Stunden alten, negativen Corona-Test mit sich führen. Zum anderen haben sie sich unverzüglich in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben. Diese kann frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise durch einen erneuten negativen Test beendet werden.
Einreise aus Hochinzidenz-Gebieten
Für Einreisende aus Hochinzidenz-Gebieten würden grundsätzlich dieselben Regeln wie für Virusvarianten-Gebiete gelten. Derzeit weist das RKI allerdings noch keine entsprechenden Gebiete aus.
Digitale Einreiseanmeldung
Damit die zuständige Behörde kontrollieren kann, ob die Quarantäne eingehalten wird und einschätzen kann, ob Voraussetzungen für Ausnahmen von der Quarantänepflicht vorliegen, müssen Einreisende aus Risiko- und Virusvarianten-Gebieten eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Diese Daten werden dann zwecks Kontaktaufnahme an das jeweilige Gesundheitsamt weitergeleitet. „Allein in den vergangenen sieben Tagen haben sich beim Ennepe-Ruhr-Kreis auf diese Weise rund 600 Reiserückkehrer ´gemeldet´“, heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus.
Als Ausnahmen für die Pflicht, seine Einreise anzumelden, gelten unter anderem Durchreisen durch Risikogebiete oder der beruflich bedingte grenzüberschreitende Transport von Personen, Waren oder Güter auf Straße oder Schiene, per Schiff oder Flugzeug.
Stichwort Verordnungen und Informationen im Internet
Bund, Land und RKI stellen die rechtlichen Vorgaben und weitere Fakten auf Internetseiten zur Verfügung. Die Adressen lauten www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html, www.land.nrw/corona und www.rki.de.
Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Kira Scheven, Franziska Horsch, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2063, 02336/93 2064
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de