Breckerfeld Weihnachtsbeleuchtung 2019 006.1
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Besuch des Altenzentrums nur noch mit negativem Schnelltest!!!

An alle Besucher des Altenzentrums Breckerfeld,

Ab Samstag, den 13.02.2021 gilt die neue 

Testverordnung!!!!!!!!!!!

Besucher*innen:

  • Vor Betreten der Einrichtung wird ein Symptommonitoring bei allen Besucher*innen durchgeführt. (Kurzscreening-Fragebogen und Temperaturkontrolle)
  • Den Besuchern wird vor dem Besuch ein PoC-Antigen-Schnelltest empfohlen und angeboten.
  • Der Zutritt in die Einrichtung ist ausschließlich mit Tragen mit einer FFP2-Maske und nach Vorlage eines negativen Testergebnisses, das nicht älter als 48 Stunden alt ist, gestattet. Sollte kein negatives Testergebnis vorgelegt werden können, muss ein PoC-Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Sollte dieser abgelehnt werden, darf die Einrichtung nicht betreten werden. Über Ausnahmen entscheidet die Einrichtungsleitung
  • Der Screening-Bogen ist wahrheitsgemäß auszufüllen.
  • Die Besuchsregelung der Einrichtung ist zu beachten.
  • Der Test wird nur von geschultem, qualifiziertem Personal durchgeführt. 
  • Ein positiv-getesteter Besucher bzw. Besucher mit Symptomen erhält keinen Zutritt.
  • Eine Ausnahme gilt für den Besuch von Bewohner*innen in der Sterbephase unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Hygienemaßnahmen. 
  • Die Kontaktdaten des/r positiv getesteten Besuchers*in sind dem für den Wohnsitz des Besuchers zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich zu melden. 
  • Der Zutritt zur Einrichtung eines/r positiv-getesteten Besuchers*in ist frühestens 10 Tage nach positivem Testergebnis und Symptomfreiheit zulässig. 
  • Die personenbezogenen Daten werden nach Übermittlung an das wohnsitzbezogene Gesundheitsamt für 4 Wochen aufbewahrt und dann datenschutzgerecht vernichtet.

An jedem Montag, Mittwoch und Samstag können

Sie sich testen lassen, in der Zeit von 14:00h-17:00h.