Besuch des Altenzentrums nur noch mit negativem Schnelltest!!!
An alle Besucher des Altenzentrums Breckerfeld,
Ab Samstag, den 13.02.2021 gilt die neue
Testverordnung!!!!!!!!!!!
Besucher*innen:
- Vor Betreten der Einrichtung wird ein Symptommonitoring bei allen Besucher*innen durchgeführt. (Kurzscreening-Fragebogen und Temperaturkontrolle)
- Den Besuchern wird vor dem Besuch ein PoC-Antigen-Schnelltest empfohlen und angeboten.
- Der Zutritt in die Einrichtung ist ausschließlich mit Tragen mit einer FFP2-Maske und nach Vorlage eines negativen Testergebnisses, das nicht älter als 48 Stunden alt ist, gestattet. Sollte kein negatives Testergebnis vorgelegt werden können, muss ein PoC-Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Sollte dieser abgelehnt werden, darf die Einrichtung nicht betreten werden. Über Ausnahmen entscheidet die Einrichtungsleitung
- Der Screening-Bogen ist wahrheitsgemäß auszufüllen.
- Die Besuchsregelung der Einrichtung ist zu beachten.
- Der Test wird nur von geschultem, qualifiziertem Personal durchgeführt.
- Ein positiv-getesteter Besucher bzw. Besucher mit Symptomen erhält keinen Zutritt.
- Eine Ausnahme gilt für den Besuch von Bewohner*innen in der Sterbephase unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Hygienemaßnahmen.
- Die Kontaktdaten des/r positiv getesteten Besuchers*in sind dem für den Wohnsitz des Besuchers zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich zu melden.
- Der Zutritt zur Einrichtung eines/r positiv-getesteten Besuchers*in ist frühestens 10 Tage nach positivem Testergebnis und Symptomfreiheit zulässig.
- Die personenbezogenen Daten werden nach Übermittlung an das wohnsitzbezogene Gesundheitsamt für 4 Wochen aufbewahrt und dann datenschutzgerecht vernichtet.
An jedem Montag, Mittwoch und Samstag können
Sie sich testen lassen, in der Zeit von 14:00h-17:00h.