Kreis wird von Inhalten der neuen Schutzverordnung überrascht
(pen) Nach dem Bund-Länder-Gipfel am Montag hatte NRW Ministerpräsident Armin Laschet angekündigt, ab kommenden Montag (29. März) angesichts der Inzidenzzahlen von über 100 die so genannte Notbremse zu ziehen. Damit wären Öffnungsschritte für das Einkaufen mit Termin sowie für Museen und Sportvereine zurückgenommen worden. Grundlage dafür sollte der landesweite Inzidenzwert sein.
Seit Freitagmittag, seit der Vorstellung der neuen Coronaschutzverordnung des Landes sieht Vieles anders aus. Zum einen gilt die Notbremse nicht landesweit, sondern nur in den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz an mehr als drei Tagen über 100 gelegen hat. Welche Kommunen jeweils betroffen sind, das entscheidet und veröffentlicht das NRW-Gesundheitsministerium in einer Allgemeinverfügung.
Da die neue Verordnung erst am Montag in Kraft tritt, könnte die Notbremse im Ennepe-Ruhr-Kreis folglich frühestens am Mittwoch gezogen werden müssen. Bis dahin bleibt es bei den derzeit gültigen, gelockerten Vorgaben für Geschäfte, Museen und Sportvereine.
Zum anderen macht es die Verordnung den Kommunen mit gezogener Notbremse möglich, diese wieder zu lockern. Grundlage hierfür sind eine ausreichende Infrastruktur für Schnelltests sowie eine Test-Strategie. Sind diese vorhanden, können Bürgern mit tagesaktuellen negativen Schnelltest-Ergebnisse größere Freiheiten beispielsweise beim Einkaufen gegeben werden. Die Einzelheiten müssen von den Kommunen mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt werden.
„So begrüßenswert die möglichen Freiheiten für die Bürger sind, so ärgerlich sind Form und Zeitpunkt der Bekanntgabe der Verordnung. Die Vielzahl von Schachtelsätzen trägt nicht gerade zur Verständlichkeit bei. Zudem ist es dem Land wieder mal gelungen, uns ohne jede Vorwarnung Vorgaben zu präsentieren, mit denen wir so nicht gerechnet haben“, lautet die erste kritische Analyse von Michael Schäfer, Krisenstabsleiter der Kreisverwaltung.
Die nun nrw-weit festgeschriebenen möglichen Freiheiten durch negative Testergebnisse werfe zudem die Frage auf, warum das Land Mitte der Woche noch für Modellregionen geworben habe, in denen genau dies zunächst erprobt und untersucht werden sollte.
Was genau die neue Coronaschutzordnung, die bis zum 18. April gilt, für den Kreis, die Städte und die Bürger bedeutet und wie die vorhandenen Möglichkeiten genutzt werde sollen, darüber wollen die Verantwortlichen Anfang nächster Woche beraten.
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