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Corona: Land zieht Notbremse im Kreis, Kreis sorgt für Lockerungen

(pen) Anders als unmittelbar nach Bekanntgabe der neuen Coronaschutzverordnung des Landes von der Kreisverwaltung kommuniziert, hätten im Ennepe-Ruhr-Kreis bereits ab Montag, 29. März, die Vorgaben der so genannten Notbremse gegolten.
 
Grund dafür: Bereits am Freitagnachmittag veröffentlichte das Gesundheitsministerium eine Verfügung, in der klassifiziert wurde, in welchen der landesweit 53 Kreise und kreisfreien Städte hohe Inzidenzzahlen das Ziehen der Notbremse und damit die Zurücknahme von Öffnungsschritten insbesondere für bestimmte Geschäfte (Click & Meet), Museen und Sportvereine ab Montag nötig machen.
 
„Wie von den Inhalten der neuen Coronaschutzverordnung wurden wir auch von diesem Schritt überrascht. Natürlich haben wir umgehend darauf reagiert und die in der Verordnung genannten Möglichkeiten genutzt“, so Michael Schäfer, Leiter des Krisenstabs im Schwelmer Kreishaus. Dies sei auch in Absprache mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte erfolgt. Der dafür notwendige Austausch hatte bereits am Freitag in einer von der Kreisverwaltung initiierten Telefonkonferenz stattgefunden.
 
Was Schäfer mit Möglichkeiten meint: Die Verordnung gibt Kommunen, in denen die Notbremse vom Land gezogen wurde, Spielraum, diese wieder zu lösen. Grundlage hierfür sind eine ausreichende Infrastruktur für Schnelltests sowie eine auf die Kommune zugeschnittene und vom Land genehmigte Verfügung.
 
„Dank des Engagements zahlreicher Anbieter sowie der Kreis- und Stadtverwaltungen verfügen wir ja inzwischen über genügend Testkapazitäten, die erforderliche Verfügung haben wir am Samstagvormittag an das Land geschickt. Sie wurde umgehend genehmigt“, so Schäfer.
 
Da das Gesundheitsministerium die Ampel auf grün gestellt hat, bleibt es für die Bürgerinnen und Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises in den Bereichen Einzelhandel, Kultur und Sport bei den Öffnungsschritten, die am 8. März gegangen worden sind. Voraussetzung dafür ist ein tagesaktueller negativer Schnelltest. Pro Woche ist einer dieser Tests kostenlos.
 
Mit weiteren Vorgaben reagiert die ab Montag geltende Coronaschutzverordnung des Landes auf die steigenden Inzidenzzahlen. Zu diesen Regelungen zählt im Ennepe-Ruhr-Kreis insbesondere eine wieder strengere Kontaktbeschränkung für den öffentlichen Raum. Erlaubt sind Treffen von einem Hausstand plus einer anderen Person, Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Vorgabe ausgenommen. Eine Ausnahme gilt zudem über Ostern, vom 1. bis 5. April sind trotz einer Inzidenz von über 100 zwei Hausstände mit insgesamt maximal 5 Personen zulässig.
 
„Unverändert bleibt es dabei: Sowohl den verantwortlichen Behörden auf kommunaler Ebene wie auch den Bürgerinnen und Bürgern wird nach wie vor viel zugemutet und abverlangt. Es ist für alle nicht leicht, den Durchblick zu behalten und jederzeit das notwendige Vermögen zum Durchhalten aufzubringen“, macht Landrat Olaf Schade deutlich.
 
Gleichzeitig appelliert er: „Wenn wir einigermaßen durch die dritte Coronawelle kommen wollen, dann kommt es weiterhin auf jede und jeden Einzelnen an. Jeder muss sich, so schwer es auch fallen mag, an die Vorgaben halten: Tragen Sie Maske, reduzieren Sie Ihre Kontakte, halten Sie Abstand und nutzen Sie die Testrmöglichkeiten.“
 
Informationen zu den Schnelltest Angeboten und Anbietern in den neun kreisangehörigen Städten finden sich unter anderem auf den Internetseiten des Kreises und der Städte sowie in der Ennepe-Ruhr-Kreis App.
 
Stichwort Aktuelle Vorgaben im Ennepe-Ruhr-Kreis (Auwahl)
 
– Kontaktbeschänkungen: Maximal ein Hausstand plus eine Person eines anderen Hausstandes im öffentlichen Raum (ausgenommen Kinder bis 14 Jahre und Ostertage)
 
– Einzelhandelsgeschäfte, die nicht Waren für den täglichen Bedarf anbieten, können mit negativem Schnelltest und gebuchtem Termin („Click & Meet“) besucht werde
 
– Besuch von Bibliotheken, Archiven etc. ist mit tagesaktuellem negativen Schnelltest möglich
 
– Besuch von Museen, Ausstellungen, Schlössern, Tierparks etc. ist mit negativem Schnelltest und vorheriger Terminbuchung möglich
 
– Gruppen von 20 Kindern plus zwei Aufsichts-/Ausbildungspersonen dürfen nach negativem Schnelltest Sport machen; ohne Schnelltest reduziert sich die Anzahl auf 10 (+2)
 
– Für körpernahe Dienstleistungen (Fußpflege, Kosmetik etc.) ist grundsätzlich ein negativer Schnelltest erforderlich; das gilt nicht für medizinisch notwendige Leistungen und Friseure
 
Alle Regelungen finden sich in der Coronaschutzverordnung des Landes, www.land.nrw/corona

Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Kira Scheven, Franziska Horsch, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2063, 02336/93 2064
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de