Achtung: Bundes-Notbremse gilt ab Mitternacht im Ennepe-Ruhr-Kreis
(pen) Wie erwartet gilt die Bundes-Notbremse im Ennepe-Ruhr-Kreis ab Samstag, 24. April, um 0 Uhr. Das hat das Land am späten Freitagnachmittag per Allgemeinverfügung festgelegt. Zunächst greifen die Regeln, die für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz zwischen 100 und 150 gelten. Für die Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises (Inzidenz Freitag 157,4, Donnerstag 151,5, Mittwoch 132,7) bedeutet das:
An privaten Treffen drinnen und draußen dürfen nur die Mitglieder eines Hausstandes und eine weitere Person teilnehmen.
Erstmals gilt eine Ausgangssperre: Alle Bürger müssen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr im Haus bleiben. Ausnahmen sind hier nur in engen Grenzen möglich, dazu gehören der Weg zur Arbeit und die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen ebenso wie das Aufsuchen medizinischer Hilfsangebote und das Ausführen von Hunden. Bis 24 Uhr wird es zudem erlaubt sein, alleine zu joggen oder spazieren zu gehen.
Fortsetzen können die Einzelhandelsgeschäfte im Kreis, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten, zunächst noch das Modell „Click & Meet“, sie dürfen also von Bürgern mit negativem Schnelltest und gebuchtem Termin besucht werden.
Körpernahe Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, können weiterhin in Anspruch genommen werden, Friseurbetriebe und die Fußpflege sind geöffnet. Entsprechende Auflagen sind zu beachten. Ebenfalls bleibt es Gastronomiebetrieben und Kantinen möglich, Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten oder auszuliefern.
Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien bleiben mit den bekannten Auflagen geöffnet.
Individualsport im Freien ist mit Personen des eigenen Haushalts oder maximal zwei Personen möglich und 5 Kinder bis 14 Jahre dürfen kontaktlos als Gruppe Sport treiben.
Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Ausstellungen und vieles mehr aus dem Bereich Kultur und Freizeit bleiben geschlossen.
Für die Schulen gilt Wechselunterricht mit Verpflichtung zu zwei Tests pro Woche.
Sollte der Ennepe-Ruhr-Kreis mehr als drei Tage in Folge eine Inzidenz von über 150 aufweisen, so wird das Land in einer weiteren Allgemeinverfügung festlegen, dass zusätzliche Einschränkungen für den Einzelhandel greifen. Die Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten, müssen dann schließen. Das Abholen vorbestellter Waren bleibt aber möglich.
Ein noch höherer Inzidenzwert von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen würde an den Schulen zu Distanzunterricht führen. Zum Ablauf teilt das NRW-Schulministerium mit: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, trifft das Ministerium für jeden Kreis die notwendige Feststellung. Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums wieder zum Wechselunterricht zurück.
Pressekontakt: Franziska Horsch
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