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Verschärfungen für den Einzelhandel greifen ab Montag

(pen) Drei Tage in Folge liegt der Inzidenzwert im Ennepe-Ruhr-Kreis nun über dem Wert von 150 (Samstag 158,3, Freitag 157,4, Donnerstag 151,7). Gemäß Bundes-Notbremse gelten damit verschärfte Regeln für den Einzelhandel. In Kraft treten sollen sie ab Montag, 26. April, wie aus einer neuen Allgemeinverfügung des Landes von Samstagnachmittag hervorgeht.
 
Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten, müssen ab Montag schließen. Einkaufen mit Termin und negativem Testergebnis ist dann nicht mehr möglich. Das Abholen vorbestellter Waren ist aber weiterhin erlaubt. Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien bleiben mit den bekannten Auflagen geöffnet.
 
Welche Regelungen aus der Bundes-Notbremse darüber hinaus bereits seit Samstag, 24. April, im Kreisgebiet gelten, ist hier nachzulesen: Corona: Bundes-Notbremse gilt ab Mitternacht im Ennepe-Ruhr-Kreis (enkreis.de).
Pressekontakt: Franziska Horsch

Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Kira Scheven, Franziska Horsch, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2063, 02336/93 2064
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de