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Land überrascht mit mehr Rechten für Geimpfte und Genesene

pen) Eine Überraschung erlebten die Verantwortlichen im Schwelmer Kreishaus am Maifeiertag. Ohne jede Vorwarnung erreichte sie zunächst über die Medien und später in Form einer Verordnung der Landesregierung folgende Nachricht: Ab Montag haben in Nordrhein-Westfalen vollständig Geimpfte und Genesene mehr Rechte. Sie werden mit negativ Getesteten gleichgestellt.
 
Was das bedeutet, schreibt das Land in einer Presseinformation: „Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetzt den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise bei dem so genannten „Click and Meet“ im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen. Ebenso angepasst wurden die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen. Die Regelungen gelten ab Montag, 3. Mai“.
 
„Warum gibt das Land dies ohne jede Vorab-Information an die 53 Kreise und kreisfreien Städte am Wochenende und 48 Stunden vor Inkrafttreten der Regelung bekannt? Unmittelbar nach den ersten Meldungen haben sich die Bürger mit ihren Fragen auch  an uns gewandt, da lagen uns noch nicht mal die neuen Verordnungen vor“, bemängelt Astrid Hinterthür, Leiterin des Krisenstabs, nicht zum ersten Mal die Vorgehensweise des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit.
 
Woche für Woche tauschten sich das Land und die Vertreter der Kreise und kreisfreien Städte in diverse Schalten über die Lage der Pandemie aus, es werde darüber gesprochen, wie was läuft und was kommen wird. „Austausch ist gut, Austausch ist nötig – dies auch deshalb, weil die Bürger zwischen Behörden nicht unterscheiden. Sie erwarten, dass alle Verantwortlichen gemeinsam Alles unternehmen, um Corona in den Griff zu bekommen und die Gesundheit zu schützen“, so Hinterthür. Die Aktion am Samstag sei hier wie andere in der Vergangenheit aber sehr kontraproduktiv gewesen.
 
In der Sache wird der Krisenstab am Montag darüber beraten, wie im Detail mit den neuen Verordnungen umzugehen ist. Das Ministerium hat aber bereits signalisiert, dass bei Geimpften wohl die Vorlage des Impfausweises als Nachweis ausreichen soll.
 
Verständnis zeigt Hinterthür für die vielen Fragen der Bürger, die auch das Bürgertelefon des Kreises unmittelbar nach den ersten Meldungen erreicht hatteen. Bedingt durch das Vorgehen des Ministeriums sei man hier bedauerlicherweise aktuell aber nur sehr bedingt in der Lage, alles zu beantworten.
 
Stichwort Neue Verordnung
 
Die Presseinformation des Landes sowie die neue Verordnung – hier steht §4 im Mittelpunkt – finden Interessierte unter www.land.nrw.de in den entsprechenden Bereichen.
 

Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Kira Scheven, Franziska Horsch, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2063, 02336/93 2064
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de