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Weitere Lockerungen für Geimpfte und Genesene

(pen) Auch für vollständig geimpfte und genesene Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises entfallen weitere Corona-Beschränkungen. Die Grundlage hierfür liefert eine Verordnung der Bundesregierung – sie trägt den Titel COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV). Der Zustimmung des Bundestags folgte heute die des Bundesrats, gelten soll die Verordnung bereits ab Sonntag, 9. Mai. Dafür ist noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt notwendig.
 
Damit sind für Genesene und Geimpfte Erleichterungen verbunden, die über das hinausgehen, was in Nordrhein-Westfalen bereits seit Montag, 3. Mai, gültig gewesen ist. So werden Mitglieder dieser Gruppe bei privaten Zusammenkünften oder ähnlichen sozialen Kontakten mit Blick auf die jeweils zugelassene Anzahl von Personen nicht mehr mitgezählt. Auch an Ausgangssperren müssen sie sich nicht länger halten und die Pflicht zur Quarantäne nach Kontakt zu Infizierten entfällt. Es sei denn, die Person trägt eine Virusvariante, die vom Robert-Koch-Institut als besorgniserregend eingestuft ist.
 
In anderen Punkten ist die Bundesverordnung mit den knapp eine Woche alten NRW-Regelugen deckungsgleich. Dies gilt beispielsweise für die Gleichstellung von Genesenen und Geimpften mit negativ Getesteten, wenn es um Einkaufen mit Termin („Click and Meet“), den Besuch der Außenbereiche von Zoos oder Botanischen Gärten oder den Termin beim Friseur geht. Hier ersetzen der Impfpass oder der Nachweis eines positiven PCR Tests den negativen Schnelltest.
 
Ebenfalls findet sich in der Bundesverordnung der Wegfall der Test-und Quarantänepflicht für Geimpfte und Genesene, wenn sie aus einem ausländischen Risikogebiet wieder einreisen. Ausnahme: Die Betroffenen kehren aus einem Virusvarianten-Gebiet heim. Aufgehoben ist für sie zudem die Beschränkung, kontaktlosen Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts ausüben zu dürfen.
 
Das Recht auf ein Weniger an Beschränkungen muss nachgewiesen werden können. Geimpfte können hier aktuell den Impfpass nutzen. Seit der letzten erforderlichen Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Weitere Auflage: Symptome einer möglichen Corona Infektion – Atemnot Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust – dürfen aktuell nicht auftreten.
 
Corona symptomfreie Genesene belegen ihren Anspruch mit dem Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Ansprechpartner für den Beleg ist die Stelle, wo der Test gemacht worden ist. Also entweder der Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Im zweiten Fall können Anfragen am einfachsten per Email an pandemieteam@en-kreis.de gestellt werden.
 
Nicht vergessen sollten aber auch alle Geimpften und Genesenen: Auch sie müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und die Abstandsgebote einhalten. Und selbstverständlich sollten die bekannten Hygieneregeln ebenfalls beachtet werden.

Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Kira Scheven, Franziska Horsch, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2063, 02336/93 2064
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de