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12.930 Infektionen, Inzidenz 78,1, weiterer Todesfall

(pen) Im Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es 12.930 bestätigte Corona-Fälle (Stand Donnerstag, 13. Mai). Die Zahl der Infektionen ist innerhalb der letzten 24 Stunden um 53 gestiegen. Aktuell sind 727 Kreisbewohner infiziert, von diesen sind 334 nachweislich von einer Virusvariante betroffen. 11.855 Menschen gelten als genesen.
 
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner, liegt im Kreisgebiet bei 78,1 (Vortag 72,8).
 
In den Krankenhäusern im Kreisgebiet sind derzeit 40 Patienten mit einer Corona-Infektion in stationärer Behandlung, 11 von ihnen werden intensivmedizinisch betreut, 9 beatmet.
 
Die aktuell 727 Erkrankten wohnen in Breckerfeld (15/davon 6 nachweislich mit Virusvariante), Ennepetal (96/37), Gevelsberg (80/46), Hattingen (91/29), Herdecke (38/18), Schwelm (84/39), Sprockhövel (42/13), Wetter (40/16) und Witten (241/130).
 
Die Gesundeten kommen aus Breckerfeld (347), Ennepetal (1.126), Gevelsberg (1.220), Hattingen (1.910), Herdecke (784), Schwelm (1.185), Sprockhövel (785), Wetter (863) und Witten (3.635).
 
Für die positiven Fälle sowie für Ansteckungsverdächtige ist häusliche Quarantäne angeordnet. Insgesamt gilt diese Vorgabe für 1.045 (Vortag 1.140) Personen im Kreis.
 
Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion ist im Ennepe-Ruhr-Kreis um 1 auf 348 gestiegen. Verstorben ist ein 85-jähriger Mann aus Sprockhövel.
 
Die Todesfälle verteilen sich wie folgt auf die kreisangehörigen Städte: Breckerfeld (9), Ennepetal (17), Gevelsberg (25), Hattingen (75), Herdecke (39), Schwelm (29), Sprockhövel (21), Wetter (10) und Witten (123).
 
Seit dem 9. März wurde das Angebot eines kostenlosen Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet 279.610 Mal genutzt, 674 Tests fielen positiv aus.
 
Stichwort Neue Corona-Einreiseregelungen des Bundes
 
Bundesweit gelten seit Donnerstag, 13. Mai, neue Einreiseregelungen, die die bislang gültige Corona-Einreiseverordnung des Landes NRW ersetzen. Die Bundesverordnung ist hier nachzulesen: www.bundesgesundheitsministerium.de. Die wichtigsten Regelungen daraus:
 

Für Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet nach NRW einreisen, gilt grundsätzlich eine 10-tägige häusliche Quarantäne. Diese kann durch Übermittlung eines negativen Corona-Tests (Schnelltest ist ausreichend) an das Gesundheitsamt aufgehoben werden. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind – nach Nachweis gegenüber dem Gesundheitsamt – von der Quarantänepflicht ausgenommen.

 

Nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie aktuell den Niederlanden – ist eine Freitestung zur Beendigung der Quarantäne erst ab dem fünften Tag nach Einreise möglich. Ausnahmen gelten unter anderem für Grenzpendler und Familienbesuche. Außerdem muss bei Einreise ein aktuelles negatives Testergebnis (oder ein Impf-/Genesenennachweis) mitgeführt werden. Grenzpendler müssen sich zweimal pro Woche testen lassen.

 

Bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten die strengsten Regelungen: Die Quarantänepflicht beträgt 14 Tage, eine Freitestung ist nicht möglich. Bei Einreise ist ein negatives Testergebnis (oder ein Impf-/Genesenennachweis) mitzuführen.

 

Weiterhin müssen alle Einreisen aus Corona-Risikogebieten digital angemeldet werden: www.einreiseanmeldung.de.

Welche Regionen als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft sind, ist auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts nachzulesen: www.rki.de.
 
Stichwort Vorgaben der Bundesnotbremse und der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes
 
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes reduziert ab Samstag, 15. Mai, Beschränkungen und macht Öffnungen in verschiedensten Lebensbereichen möglich. Voraussetzung dafür sind die 7-Tage-Inzidenzen. Liegen sie in den Kreisen und kreisfreien Städten stabil unter 100 beziehungsweise unter 50, werden vor Ort jeweils Lockerungen möglich. Die Verordnung ist hier nachzulesen: www.mags.nrw.
 
Im Ennepe-Ruhr-Kreis gelten aktuell aber noch alle Regelungen, die im Zusammenhang mit der 100er Regel des Infektionsschutzgesetzes (Notbremse des Bundes) verbunden sind. Dazu zählen unter anderem eine Ausgangssperre und sehr strenge Vorgaben für private Treffen.
 
Lockerungen sind erst möglich, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Sonn- und Feiertage zählen nicht mit, unterbrechen aber auch nicht die Zählweise. Die 5 Tage wären im Kreisgebiet erreicht, sollte die Inzidenz auch am Freitag, 14. Mai, wieder unter 100 liegen. Dann würde das Land in einer Allgemeinverfügung bekanntgeben, dass die Beschränkungen aus der Bundesnotbremse ab dem übernächsten Tag, also Sonntag, 16. Mai, 0 Uhr, nicht mehr gelten. Vorher sind keine Lockerungen gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes möglich. 
 
Stichwort Einrichtungen mit positiven Fällen oder Verdachtsfällen
 
Pflegeeinrichtungen
 
Gevelsberg
 
Altenheim Dorf am Hagebölling
 
Witten
 
Altenzentrum St. Josef
 
Schulen
 
Hattingen
 
Gymnasium Waldstraße
 
Kindertageseinrichtungen
 
Ennepetal
 
Evangelischer Kindergarten Altenvoerde
 
Hattingen
 
AWO-Kita Bruchfeld
 
Sprockhövel
 
Elterninitiative Familienzentrum KAZ Kindergarten Bahnhofstraße
 
Witten
 
Evangelischer Kindergarten Christuskirche
 
Sonstige Einrichtungen
 
Wetter
 
Frauenheim „Haus Schöntal“ (Alt-Wetter), AWG im Hensberg 6 (Stiftung Volmarstein)
 

Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Kira Scheven, Franziska Horsch, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2063, 02336/93 2064
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de