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„Lockdown“ für Geflügel endet – Stallpflicht aufgehoben

(pen) Ab Dienstag, 18. Mai, können sich Hühner und anderes Hausgeflügel im Ennepe-Ruhr-Kreis wieder den Wind um die Schnäbel wehen lassen. Das Veterinäramt hebt die seit Ende März geltende Stallpflicht wieder auf. Dies ist möglich, weil es in Nordrhein-Westfalen seit Mitte April keine neuen Ausbrüche der Geflügelpest unter Hausgeflügel mehr gegeben hat, Virusnachweise bei Wildvögeln erfolgen ebenfalls nur noch sporadisch und vereinzelt.
 
Angesichts steigender Außentemperaturen und des Rückzugs von Wildvögeln in die nördlichen Brutgebiete hat das Friedrich-Loeffler-Institut zudem seine Risikoeinschätzung angepasst. Die Gefahr der Ausbreitung der Infektion in Wasservogelpopulationen wie auch die Gefahr des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände werden jetzt als mäßig eingestuft.

Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Kira Scheven, Franziska Horsch, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2063, 02336/93 2064
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de