Die Stadtvertretung fasst in ihrer 1. Sitzung in diesem Jahr – bisher erlaubten die hohen Inzidenzwerte keine Ratssitzungen – einstimmig dem „Öffentlich Rechtlichen Vertrag“ zwischen den Zweckverbänden der an der Fusion beteiligten Sparkassen
Breckerfeld Unter Einhaltung der gewohnten Abstandsregeln und der Nutzung von Masken traf sich die Stadtvertretung am Dienstag im Martin-Luther-Haus zu ihrer 1. Sitzung im Jahr 2021. Bereits Ende 2020 hatte die Stadtvertretung zur Sicherung der Beteiligung der gewählten Stadtvertretung an kommunalen Entscheidungen in Zeiten von Corona beschlossen, viele Beschlüsse auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen. Bürgermeister André Dahlhaus: „Heute können wir endlich nach dem Absinken der Inzidenzwerte zwei für die Stadt wichtige Zukunftsentscheidungen wieder hier im Plenum treffen.“
Punkt 1 der Tagesordnung befasste sich mit der “ Einrichtung eines Sparkassenzweckverbandes der Stadt Gevelsberg, Ennepetal, Wetter (Ruhr) und Breckerfeld. Vereinigung der Sparkassen Ennepetal- Breckerfeld und der Sparkasse Gevelsberg-Wetter gemäß § 27 Abs. I Satz 1 Sparkassengesetz NRW (SpkG). Die Verwaltung hat zur Beratung die Vorlage 31/2021 vorgelegt, die der Bürgermeister erläuterte: “ Die anhaltende Niedrigzinsphase, das sich massiv geänderte Kundenverhalten und die Digitalisierung auch des Sparkassenwesens erfordern im Bereich der heimischen Sparkassen die Prüfung strategischer Handlungsoptionen.
Nur so lassen sich dauerhaft und qualitativ hochwertig die Beratung der Privat- und Firmenkunden der heimischen Sparkassen Breckerfeld/ Ennepetal und der benachbarten Sparkasse Gevelsberg/ Wetter sichern.“
In gemeinsamen Gesprächen der Gremien der beiden Sparkassen sei deutlich geworden: Um den kommunalen Einfluss auf die beiden Sparkassen im Interesse der Kunden zwischen Breckerfeld und Wetter /Ruhr) zu sichern und der Übernahme durch Sparkassen der großen Nachbarkommunen zu entgehen , müssen die Sparkasse Ennepetal-Breckerfeld und und die Sparkasse Gevelsberg-Wetter (Ruhr) fusionieren. Dazu sei zur rechtlichen Absicherung ein „Öffentlich-Rechtlicher Vertrag“ zwischen den bestehenden Zweckverbändern der beiden Sparkassen ein neuer Zweckverband für die „Sparkasse an Ennepe und Ruhr“ zu bilden. Die Vorlage macht deutlich, welche Beschlüsse zur rechtlichen Absicherung der Fusion notwendig sind, die gleichlautend von allen Stadtvertretungen der Städte Gevelsberg, Ennepetal, Wetter (Ruhr) und Breckerfeld beschlossen werden müssen:
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Zustimmung zum „Öffentlich-Rechtlichen Vertrag“ der bestehenden Zweckverbände zur Fusion ihrer Sparkassen zur neuen „Sparkasse an Ennepe und Ruhr – Zweckverbandsparkasse der Städte Gevelsberg, Ennepetal, Wetter (Ruhr) und Breckerfeld.“ Danach wird Gevelsberg Sitz der neuen Sparkasse sein, die im Geschäftsverkehr die Kurzbezeichnung “ Sparkasse an Ennepe und Ruhr“ tragen wird.
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Die bisherigen Zweckverbände und Sparkassen beenden ihre Tätigkeit am 31. 12. 21. Der neue Zweckverband und die neue Sparkasse starten am 1.01.2022.
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Die Stadtvertretungen stimmen der Satzung des neuen Zweckverbandes zu, die am 1.01 2022 in Kraft tritt.
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Die Stadtvertretungen wählen ihre Vertreter für die Gremien des neuen Zweckverbandes und der neuen Sparkasse.