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Schüler-Quarantänen: Gesundheitsamt informiert über das Freitesten

(pen) Für rund 700 Schülerinnen und Schüler hat das Gesundheitsamt aktuell jeweils 14-tägige Quarantänen angeordnet. Grundlage dafür waren die bis Dienstagsabend geltenden Vorgaben des Landes sowie die Erkenntnisse aus der Ermittlung der Kontaktpersonen.
 
Neue Vorgaben aus Düsseldorf machen es nun möglich, die Quarantänen zeitlich zu verkürzen und sich bereits nach fünf Tagen durch ein negatives Ergebnis freizutesten. Dafür gelten folgende Vorgaben:
 
Für Quarantänen, die bis einschließlich Freitag, 10. September, terminiert sind, reicht nach einer Entscheidung des Gesundheitsamtes ein negatives Schnelltestergebnis, um diese zu beenden. Hintergrund: In diesen Fällen macht das Terminieren eines PCR Testes inklusive des Wartens auf das Ergebnis allein zeitlich schon keinen Sinn.
 
Diejenigen, deren Quarantäne länger läuft, benötigen zur Beendigung einen PCR Test. Um die Betroffenen hier zu unterstützen, wird das Gesundheitsamt zwei Anlaufstellen anbieten. Eine am Freitag in Witten, eine am Samstag in Schwelm.
 
„Am Donnerstagvormittag werden wir die geplanten Testmodalitäten mit den Schulleitern der betroffenen Schulen besprechen. Entsprechend der Zahl der jeweils Betroffenen sind für jede Schule bestimmte Zeiträume vorgesehen. Alle notwendigen Informationen erhalten die Schüler über ihre Schule“, erläutert Amtsärztin Dr. Sabine Klinke-Rehbein. Die Eintrittskarte für einen Schulbesuch ab Montag sei dann der QR Code, aus dem das negative PCR Testergebnis hervorgehe.
 
Grundsätzlich müssen die Testergebnisse aber auch dem Kreis mitgeteilt werden, hierfür steht ab Donnerstag unter www.en-kreis.de ein Online Formular zur Verfügung. Es findet sich im Bereich FAQ Corona.
 
Zu Kita-Kindern und Quarantänen stellt die Kreisverwaltung fest: Hier sprechen wir nicht über Einzelfälle sondern über mehrere positiv Getestete je Einrichtung. Zudem stehen hier noch umfangreichere Diagnostiken und Ermittlungen auf dem Programm. Das Freitesten ist in diesem Bereich daher derzeit kein Thema.
 
„Die jetzt getroffenen Entscheidungen“, so stellt Dr. Klinke-Rehbein klar, „beruhen auf Informationen aus einer Pressemitteilung des Landes. Endgültige Klarheit zu allen Fragen werden wir erst haben, wenn der angekündigte Erlass vorliegt. Angekündigt ist dies für spätestens Freitag.“
Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de