neuer Slide - copy
SliderFrhjahraufderStrassenbahntrasse
MoHochstrasse044DenkmalWohnh2020.jpeg
MoHochstrasse055DenkmalWohnh2020.jpeg
neuer Slide
Breckerfeld gefällt.de 005
Monat 2022-11 124.1 Wengeberg
P1030590Steingro1.jpeg
previous arrow
next arrow

POL-EN: Ennepe-Ruhr-Kreis- Alkohol im Straßenverkehr – Keine gute Mischung

Ennepe-Ruhr-Kreis (ots)

Am 2. Tag der Roadpol Safety Days widmen wir uns im Sinne der Vision Zero dem Thema Alkohol am Fahrrad- bzw. Pedelec-Steuer. Wussten Sie, dass man schon ab 0,3 Promille auch als Fahrradfahrer*in bestraft werden kann, wenn man ein auffälliges Verhalten zeigt oder an einem Unfall beteiligt ist, ohne selbst Unfallverursacher*in zu sein? Diese Grenze wird als relative Fahruntüchtigkeit bezeichnet. Eine absolute Fahruntüchtigkeit und damit Straftat liegt dann vor, wenn die Grenze von 1,6 Promille erreicht bzw. überschritten wird. Dann ist eine Fahrt mit dem Fahrrad oder Pedelec absolut tabu und unter keinen Umständen zu verantworten. Jede*r der sich mit einem solch erheblichen Alkoholpegel in den Straßenverkehr begibt, kann bei einer Polizei-Kontrolle mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sowie dem Führerscheinentzug rechnen. Wir raten Ihnen daher dringend: Weichen Sie nach dem Genuss von Alkohol nicht vom Pkw auf das Fahrrad für die Heimfahrt aus, weil das Führen dieses Fortbewegungsmittels unter Alkoholeinfluss eine vermeintlich geringere Strafe nach sich zieht. Das ist nicht nur ein weit verbreiteter Irrglaube, sondern ebenso unter Umständen auch eine lebensgefährliche Entscheidung für Sie und andere Mitmenschen! Taxi bestellen, nach Hause laufen oder jemanden anrufen – DAS ist eine sichere Heimweg-Alternative nach einem alkoholreichen Abend.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Pressestelle
Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Telefon: 02336/9166-2120 o. Mobil 0174/6310227
Fax: 02336/9166-2199
E-Mail: pressestelle.ennepe-ruhr-kreis@polizei.nrw.de