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Änderungen bei Corona-Test, Inzidenz 36,5

(pen). Im Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es 15.820 bestätigte Corona-Fälle (Stand Sonntag, 10. Oktober). Die Zahl der Infektionen ist innerhalb der letzten 24 Stunden um 26 gestiegen. 288 Kreisbewohner sind aktuell infiziert, von diesen sind 149 nachweislich von einer Virusvariante betroffen. 15.155 Menschen gelten als genesen.
 
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner, liegt im Kreisgebiet bei 36,5 (Vortag 32,3).
 
In den Krankenhäusern im Kreisgebiet sind derzeit 11 Patienten mit einer Corona-Infektion in stationärer Behandlung, 0 Personen werden intensivmedizinisch betreut, 0 beatmet.
 
Das Land setzt bei seiner Lagebeurteilung neben der Sieben-Tage-Inzidenz auf zwei weitere Indikatoren. Dies sind die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten mit Corona-Patienten. Diese Werte werden nur landesweit erhoben.
 
Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz, also die Zahl der neuen Krankenhauseinweisungen von Corona-Patienten in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner, liegt in Nordrhein-Westfalen bei 1,33 (Vortag 1,38). Landesweit sind aktuell 5,34 Prozent (Vortag 5,34) aller betreibbaren Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt.
 
Die aktuell 288 Erkrankten wohnen in Breckerfeld (10/nachweislich mit Virusvariante 5), Ennepetal (22/12), Gevelsberg (25/13), Hattingen (36/7), Herdecke (17/8), Schwelm (53/37), Sprockhövel (21/6), Wetter (32/19) und Witten (72/42). Nach Altersgruppen verteilen sie sich wie folgt: bis 12 Jahre (46), 12 bis 17 Jahre (26), 18 bis 25 Jahre (27), 26 bis 35 Jahre (41), 36 bis 49 Jahre (44), 50 bis 65 Jahre (57), 66 bis 80 Jahre (23) und älter als 80 Jahre (24).
 
Die Gesundeten kommen aus Breckerfeld (438), Ennepetal (1.488), Gevelsberg (1.526), Hattingen (2.486), Herdecke (916), Schwelm (1.529), Sprockhövel (963), Wetter (1.163) und Witten (4.646).
 
Insgesamt sind seit Pandemiebeginn im Ennepe-Ruhr-Kreis 377 Personen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben. Die Todesfälle verteilen sich wie folgt auf die kreisangehörigen Städte: Breckerfeld (10), Ennepetal (24), Gevelsberg (26), Hattingen (77), Herdecke (39), Schwelm (34), Sprockhövel (22), Wetter (12) und Witten (133).
 
Stichwort Einrichtungen
 
Eingliederungshilfen
 
Witten
Mit-Menschen
 
Pflegeheime
 
Schwelm
Evangelisches Feierabendhaus
 
Witten
Familien und Krankenpflege -Tagespflege
 
Stichwort Testverordnung
 
Die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesgesundheitsministeriums tritt am Montag, 11. Oktober, in Kraft. Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass nur noch wenige Personengruppen Anspruch auf einen kostenlosen Antigentest haben. Ausnahmeregeln gelten unter anderem für Kinder unter zwölf Jahren, Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel, Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoffen erfolgt ist sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Minderjährige Jugendliche über zwölf Jahren können sich noch bis zum 31. Dezember kostenlos testen lassen.
 
Die entsprechende Verordnung findet sich unter www.bundesgesundheitsministerium.de – Ministerium – Gesetze und Verordnungen.
 
Für Kinder ab dem Schuleintritt und Jugendliche gilt in den Herbstferien in Nordrhein-Westfalen (11. bis 24. Oktober) bei bestimmten Aktivitäten – etwa Sport in Innenräumen oder Friseurbesuche – eine Testpflicht. Grund dafür ist der Wegfall der verbindlichen Schultestungen. Für Schülerinnen und Schüler sind die Tests in den Ferien kostenlos.
 
Nicht geimpfte und nicht genesene Personen, für die keine Ausnahmeregel gilt, müssen sich vor der Nutzung bestimmter Angebote und Einrichtungen auf eigene Kosten testen lassen. Testanbieter im Ennepe-Ruhr-Kreis sind unter www.enkreis.de – FAQ Corona und in der Ennepe-Ruhr-Kreis App zu finden.
 
Für den Rechtsverkehr vorgesehene Nachweise über eine Testung dürfen nur die nach der landesweiten Test- und Quarantäne-Verordnung zugelassenen Personen, Teststellen, Testzentren oder Labore ausstellen. Dies gilt insbesondere für Nachweise, die im Rahmen der Coronaschutzverordnung genutzt werden sollen, beispielsweise für Veranstaltungen in Innenräumen oder den Besuch von Diskotheken.
 
Über Selbsttest, die unter Aufsicht einer befugten Person vorgenommen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen Testnachweise ausgestellt werden. Dies gilt beispielsweise für Schultestungen und Beschäftigtentestungen. Hier gilt es, bestimmte Formalitäten einzuhalten. Interessierte Institutionen können ihr Vorhaben dem Gesundheitsamt unter folgendem Link melden: www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige.
 
Alle landesweiten Regeln im Überblick finden sich unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.
 
 
 
Pressekontakt: Lisa Radtke
Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de