Zugangsbeschränkungen für den Besuch des Rathauses
Die derzeitige Entwicklung der Corona-Pandemie zwingt auch die Breckerfelder Stadtverwaltung dazu, Zugangsbeschränkungen für den Besuch im Rathaus zu erlassen.
Ab Montag, 6. Dezember, gilt für alle Besucher des Breckerfelder Rathauses die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Dies bedeutet, dass am Eingang geprüft wird, ob eine vollständige Impfung, der Nachweis einer Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder der zertifizierte Nachweis eines negativen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) beziehungsweise eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) vorliegt.
Der Einlass wird darüber hinaus nur beim Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder einer FFP2-Maske gewährt.